Bis zu 10 Prozent Abschreibung im ersten Jahr bei neuen Mietwohnungen
In Deutschland gelten rückwirkend ab dem 1.1.2023 neue Abschreibungsmöglichkeiten beim Bau von Mietwohnungen. Durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes durch den Bundestag kommen Investoren in den Genuss höherer Gebäudeabschreibungen. Kombiniert mit bestehenden Abschreibungsoptionen ergibt sich nun ein Betrag von bis zu zehn Prozent der Herstellkosten im ersten Jahr – allerdings nur unter einer Reihe von Bedingungen. […]
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