Geerbtes Haus verkaufen in Hamburg

Haus erben und verkaufen

Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, findet sich oft in einer sehr schwierigen Lage wieder. Da ist zumeist die Trauer um einen Angehörigen, der überraschend oder nach einer Krankheit gestorben ist. Doch für Trauer bleibt den Angehörigen oftmals keine Zeit. Denn nach der Bestattung des Angehörigen gilt es zeitnah, auch dessen Erbschaft zu regeln. Wenn eine Immobilie Teil des Erbes ist, kann die Erbregelung kompliziert und leider auch zum Quell für Auseinandersetzungen in einer Erbengemeinschaft werden. Eine Übersicht zur gesetzlichen Erbfolge findet sich hier.

Als Ihr persönlicher Makler beraten wir Sie diskret und kompetent in dieser schweren Zeit. Sie können sich darauf verlassen, dass wir uns zügig und in enger Absprache mit Ihnen um Ihr Anliegen hinsichtlich der Erbschaft kümmern. Denn viele Fußangeln lassen sich zum Glück frühzeitig erkennen und vermeiden. Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen die wirtschaftlichen Verhältnisse rund um die betreffende Immobilie. Davon hängt maßgeblich ab, ob Sie das Erbe bzw. den Erbteil annehmen sollten. Denn Immobilien können durch eine hohe Verschuldung oder einen schlechten Zustand auch zur Last für Erben werden. Erben müssen die Erklärung, dass Sie ein Erbe ablehnen, binnen sechs Wochen, nachdem Sie Kenntnis vom Erbfall erlangt haben, abgeben. Eine Checkliste zur Erfassung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer zu vererbenden Immobilie finden Sie hier.

Haus verkaufen oder Alternativen

Nehmen Sie das Erbe bzw. den Erbteil an, stellt sich die Frage, wie Sie bzw. die Erbengemeinschaft weiter mit der Immobilie verfahren möchte. Mit uns als Ihrem professionellen und verlässlichen Partner können Sie den Verkauf der Immobilie in die Wege leiten. Es gibt auch Alternativen, wenn Sie das Haus oder die Wohnung nicht veräußern möchten. So kann die Immobilie vermietet oder durch einen Erben selbst bewohnt werden. Details finden Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Haus erben. Unbedingt vermeiden sollten Sie die Teilungsversteigerung, die im Fall von unauflösbaren Konflikten in einer Erbengemeinschaft drohen kann. Einen Ratgeber zum Thema Erbengemeinschaft finden Sie ebenfalls in unserem Immobilien-Blog.

Sollten Sie Fragen zum Thema „Erben von Immobilien“ haben, können Sie uns jederzeit vertraulich ansprechen. Rufen Sie uns an unter 040/8797 5446 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie bzw. vermitteln Ihnen bei speziellen Fragen kompetente regionale Ansprechpartner wie Rechtsanwälte oder Steuerberater.

 

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