Eigentümergemeinschaft

Als Eigentümergemeinschaft, auch Wohnungseigentümergemeinschaft genannt, wird die „Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“ bezeichnet – also der Verbund aller Wohnungseigentümer bzw. Eigentümer von Sondereigentum in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage.

Begründet wird die Eigentümergemeinschaft typischerweise durch eine notarielle beurkundete Teilungserklärung. Die Teilungserklärung und die zugehörige Gemeinschaftsordnung regeln das Zusammenleben innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Wer zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus kauft, erwirbt damit automatisch auch einen so genannten Miteigentumsanteil an der gesamten Immobilie. Dieser Anteil ergibt sich in der Regel aus der Größe der eigenen Wohnung im Verhältnis zur gesamten Anlage. Verkauft man die Wohnung wieder, tritt man auch den Miteigentumsanteil an der Anlage mit ab.

Alle Belange rund um die Immobilie werden innerhalb der Eigentümergemeinschaft geregelt, indem beispielsweise regelmäßig Eigentümerversammlungen stattfinden. Die dort gefassten Beschlüsse werden protokolliert. Die Rechte und Pflichten der Miteigentümer bestimmen sich durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung/Hausordnung sowie die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft. Für die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft wird ein Verwalter bestellt. Die Gemeinschaft wählt außerdem einen Beirat.

Hinweis: Die Abkürzung WEG wird oftmals sowohl für die Wohnungseigentümergemeinschaft als auch für das Wohnungseigentumsgesetz verwendet. Beide Begriffe sind sachlich zu trennen.

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