Details zu Phase 5: Abschluss Kaufvertrag und Übergabe

Haben Sie sich mit dem finalen Interessenten auf den Kaufpreis geeinigt, steht als nächstes der Gang zum Notar an. Sie müssen nicht darauf bestehen, dass Sie als Verkäufer den Notar bestimmen, Sie sollten es aber dennoch tun. Zwar ist der Notar zur Neutralität zwischen den Kaufparteien verpflichtet – und in Deutschland dürfen Sie davon in der Regel auch ausgehen – aber es gibt Ihnen die Möglichkeit, das Timing und die erforderlichen Schritte frühzeitig zu klären. Dann verlieren Sie später bei diesem Schritt keine wertvolle Zeit.

Haus zum optimalen Preis verkaufen

In Deutschland gilt Notarpflicht beim Hausverkauf

Den Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung darf in Deutschland übrigens NUR ein Notar schließen. Andernfalls wird das Grundbuchamt keine Vormerkung, Löschung und Eintragung zu Ihrer Immobilie vornehmen. Beachten Sie unbedingt auch, dass der Käufer den Vertragsentwurf vorab zur Durchsicht erhalten soll. Daher unser Rat: Stimmen Sie das Vorgehen im Vorfeld mit dem Notar ab. Er wird Sie über die notwendigen Schritte und das Timing aufklären.

Seien Sie darauf gefasst, dass ein Käufer beim Notar noch mal versucht, Vorteile für sich verhandeln. Dann heißt es abermals: Ruhe bewahren und auf Kurs bleiben. Bis zu Ihrer Unterschrift können Sie den Verkauf noch stoppen. Ein Hausverkauf kommt in Deutschland ohne Beurkundung durch den Notar nicht zustande.

Notar regelt die weiteren Schritte beim Hausverkauf

Haben beide Parteien den Vertrag unterzeichnet und der Notar den Vertrag beurkundet, wird das Notariat die weiteren Schritte des Verkaufs in die Wege leiten. Sie werden zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zahlungseingang des Kaufpreises kontrollieren und anschließend die Übergabe des Hauses vollziehen. Bei der Übergabe sollten Sie die vereinbarten Rahmenbedingungen einhalten. Ferner muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden, die in Hamburg typischerweise durch den Käufer zu tragen ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung durch das Grundbuchamt und Sie haben Ihr Haus, Ihre Wohung oder Ihr Grundstück erfolgreich verkauft.

Von privat oder mit Makler verkaufen?

Wir haben uns bemüht, Ihnen auf unseren Seiten den Verkauf einer Immobilie möglichst vollständig zu schildern. Denn bevor Sie den Verkauf beginnen, sollten Sie entscheiden, ob Sie den Verkauf eigenständig in Angriff nehmen – also „von privat“ verkaufen – oder einen Makler beauftragen. Wir hoffen sehr, dass Ihnen unsere Schilderungen diese Entscheidung ein wenig erleichtern. Denn wir möchten, dass unsere Kunden sich gut informiert und ganz bewusst für uns entscheiden. Das ist die beste Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam können wir so den optimalen Preis für Ihre Immobilie erzielen.

Dürfen wir Ihr Partner sein? Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Wenn wir Sie überzeugen konnten, der richtige Partner für den Verkauf Ihrer Immobilie zu sein, rufen Sie uns gerne jederzeit an unter 040 / 8797 5446 oder 0171 / 545 6338. Sie können auch gern unser Kontaktformular nutzen oder direkt eine Bewertung Ihrer Immobilie anfragen. Wir sind tätig in den Hamburger Stadtteilen Alsterdorf, Ohlsdorf, Klein-Borstel, Fuhlsbüttel und Wellingsbüttel.

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