Das wird in Wellingsbüttel, Hummelsbüttel und Poppenbüttel neu gebaut

Das wird in Wellingsbüttel, Hummelsbüttel und Poppenbüttel neu gebaut

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat das Wohnungsbauprogramm 2020 beschlossen und damit wichtige Weichen für die städtebauliche Entwicklung des Hamburger Nordens und Nordostens gestellt. Für die Stadtteile Wellingsbüttel, Hummelsbüttel und Poppenbüttel wurden neue Wohnungsbauprojekte ausgewiesen. Dazu kommen die bereits bekannten Pläne für teils große neue Siedlungsgebiete wie Müssenredder, Hinsbleek, Rehagen oder Flughafenstraße. Die zwei neuen Projekte in Hummelsbüttel und Poppenbüttel sind vergleichsweise klein. Sie liegen an den Straßen Dorfkoppel und Hummelsbütteler Dorfstraße.

Das neue Projekt an der Dorfkoppel 1-7 in Poppenbüttel hat eine Grundstücksfläche von ca. 1.000 m2. Zuletzt befand sich auf dem Grundstück ein Garagenhof. Die Baugenehmigung wurde 2019 erteilt. Geplant sind 44 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Das Projekt ist in privater Hand. Öffentlich geförderte Wohnungen sind laut Bezirk nicht geplant. Eine Baugenehmigung wurde 2018 erteilt. In rund 300 m Entfernung befinden sich Haltepunkte der Buslinien 178 und 276. Es gilt der Bebauungsplan Poppenbüttel 19 von 1971.

Der zweite Projekt liegt im Stadtteil Hummelsbüttel an der Hummelsbütteler Dorfstraße 4. Laut Bezirk weist das Grundstück eine Fläche von ca. 4.000 m2 auf, die zuletzt mit Garagen und Stellplätzen bebaut waren. Der private Eigentümer errichtet gemäß den Angaben des Bezirks 29 Wohnungen im Geschosswohnungsbau. Die Baugenehmigung wurde 2019 erteilt. Die Lage weist außerdem eine Grünverbindung auf. Es ist der Bebauungsplan Hummelsbüttel 21 aus dem Jahr 1973 einschlägig.

Informationen zu allen weiteren geplanten Projekten im Bezirk Wandsbek finden sich in der Broschüre „Wohnungsbauprogramm 2020“, die die zuständige Behörde im Januar veröffentlicht hat. Die Broschüre umfasst viele zusätzliche Informationen zur städtebaulichen Entwicklung und demografischen Entwicklung. Der Bezirk beschreibt außerdem seine städtebaulichen Ziele wie folgt: „Ein nachfragegerechter Wohnungsneubau in allen Segmenten des Wohnungsmarktes mit unterschiedlichen Wohnformen und Wohnungstypen soll der Nachfrage einer Vielzahl von Zielgruppen gerecht werden, wobei die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem, attraktivem, nachhaltig hochwertigem Wohnraum als übergeordnetes Ziel im Vordergrund steht. Dazu soll auch weiterhin beim Mietwohnungsbau nach Möglichkeit ein Anteil von mindestens 30% der Wohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, damit der weiterhin wachsenden Nachfrage nach preiswertem Wohnraum für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen entgegengekommen werden kann.“

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