Haus in Hamburg energetisch sanieren und Steuern sparen

Energetisch sanieren in Hamburg und bis zu 40.000 Euro Steuern sparen – ein Leitfaden

In Hamburg sind viele Wohngebäude in die Jahre gekommen. Die Hansestadt verfolgt ambitionierte Klimaziele und fordert daher verstärkt zur energetischen Sanierung auf. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ergibt sich daraus nicht nur eine klimapolitische Verantwortung, sondern auch eine handfeste Chance: Wer energetisch saniert, kann bis zu 40.000 Euro an Steuern sparen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das funktioniert, was Sie beachten müssen und warum sich das auch beim Haus verkaufen auszahlen kann.

Steuerbonus für Sanierungen: Das steckt dahinter

Seit 2020 ermöglicht der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) Hausbesitzern, 20 Prozent der Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen. Maximal berücksichtigt werden 200.000 Euro an Ausgaben. Daraus ergibt sich eine mögliche Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro, verteilt über drei Jahre.

Im Detail: Jeweils 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, im dritten Jahr 6 Prozent. Das Besondere daran: Es handelt sich um eine Steuerermäßigung, die direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen wird – nicht lediglich vom zu versteuernden Einkommen, wie es bei Werbungskosten der Fall ist.

Wichtig ist: Der Steuerbonus gilt nur für Sanierungen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden. Außerdem ist die steuerliche Förderung nicht mit Zuschüssen der KfW oder BAFA kombinierbar. Eigentümer müssen sich also entscheiden: Entweder Steuerbonus oder Zuschuss. „Die zu zahlenden Steuern sinken dann um bis zu 40.000 Euro“, berichten die Experten von haufe.de.

Voraussetzungen: Wer bekommt den Bonus?

Die steuerliche Förderung ist an klare Bedingungen geknüpft:

  • Die Immobilie muss selbst bewohnt sein (auch Zweitwohnungen zählen).
  • Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein (maßgeblich ist das Datum des Bauantrags).
  • Die Sanierungsarbeiten müssen durch Fachfirmen erfolgen.
  • Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen eingehalten werden.
  • Eine Bescheinigung des Fachunternehmens muss dem Finanzamt vorgelegt werden.
  • Es dürfen keine Fördermittel der KfW oder BAFA für die gleiche Maßnahme bezogen worden sein.

Ein wichtiger Punkt für viele Eigentümer in Hamburg: Wird ein Teil des Hauses beruflich genutzt, etwa für ein Homeoffice, ist dieser Anteil nicht steuerlich begünstigt und muss herausgerechnet werden erläutert der Hamburger Immobilienmakler Dr. Ingo Kohlschein.

Diese Maßnahmen sind steuerlich absetzbar

Gefördert werden zahlreiche energetische Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung von Dach, Außenwänden und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Haustüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage (z. B. Austausch von Öl- oder Gasheizungen)
  • Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater (50 % sofort absetzbar)

Diese Maßnahmen müssen fachgerecht ausgeführt und entsprechend dokumentiert werden. Ohne entsprechende Bescheinigung des Fachunternehmens erkennt das Finanzamt die Aufwendungen nicht an. „Was für den Steuerbonus benötigt wird, sind Bescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens“, erklärt test.de.

Steuerbonus oder Zuschuss: Was lohnt sich mehr?

Ob der Steuerbonus oder eine Förderung durch KfW oder BAFA günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Steuerbonus lohnt sich besonders für Personen mit hoher Steuerlast, da die Steuerersparnis entsprechend größer ausfällt. Die Redaktion von test.de rät daher, sich vor Beginn der Sanierung mit einem Steuerberater oder Energieberater abzustimmen, um die individuell passende Förderstrategie zu wählen.

Energetische Sanierung als Verkaufsargument

Neben der Steuerersparnis hat eine energetische Sanierung auch positive Effekte beim Hausverkauf. In Hamburg werden energetisch optimierte Häuser deutlich besser nachgefragt. Ein gutes Ergebnis im Energieausweis kann den Wert einer Immobilie erheblich steigern. Ob sich das lohnt, können Interessenten durch eine kostenlose Wertermittlung ihrer Immobilie in Hamburg erfahren.

Zudem sehen viele Kaufinteressenten bei unsanierten Gebäuden hohe Folgekosten auf sich zukommen – ein sanierter Zustand schafft Vertrauen und kann höhere Preise rechtfertigen. Wer also in Hamburg sein Haus verkaufen möchte, profitiert doppelt von einer energetischen Sanierung: Steuervorteile jetzt, bessere Verkaufschancen später.

So funktioniert die Abwicklung mit dem Finanzamt

Die steuerliche Geltendmachung erfolgt über die Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. Notwendig sind:

  • Die Rechnung des Fachunternehmens (unbar bezahlt)
  • Eine Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster

„Die Bescheinigungen dienen dem Finanzamt als Nachweis, dass die Leistungen tatsächlich erbracht worden sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen“, so das Bundesfinanzministerium.

Fazit: Die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen ist für Hausbesitzer in Hamburg ein lohnendes Instrument. Wer rechtzeitig plant, fachgerecht saniert und die Anforderungen kennt, kann erhebliche Steuerbeträge sparen – und zugleich den Wert der Immobilie steigern. Besonders bei einem künftigen Hausverkauf kann das ein starkes Argument sein.

Foto: Ridofranz/istockphoto


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