Grundsteuer Reform Hamburg

Was die Grundsteuerreform für Eigentümer in Hamburg bedeutet

Anfang 2020 muss gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundsteuer in Deutschland neu geregelt werden.

Update II: Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat sich bei einer Veranstaltung der Hamburger Wohnungswirtschaft Anfang Januar zur Reform der Grundsteuer in Hamburg geäußert. „Wir brauchen ein System, das gerecht ist, aber nicht zu Verdrängung und Gentrifizierung führt. Wir dürfen niemanden aus der Stadt verdrängen“, sagte Tschentscher laut dem Portal t-online.de. „Wir favorisieren das Alternativmodell, das stärker flächenorientiert ist, aber Bodenwertzonen beinhalten kann“, zitiert die Immobilien-Zeitung den Bürgermeister. Ein Flickenteppich zwischen den Bundesländer will der SPD-Politiker aber verhindern. Ein Flickenteppich sei sowohl für Unternehmen aufwändig, die in mehreren Bundesländern Wohnungsbestand hätten, als auch für die angestrebte Standardisierung und Digitalisierung der Grundsteuererhebung. „Wir wollen es möglichst auf zwei Modelle beschränken. Dazu wollen wir auch in Bayern für das Lagenmodell werben“, äußerte Tschentscher gemäß dem Bericht der Immobilien-Zeitung. Das Hamburger Abendblatt ergänzt in seiner Berichterstattung, dass Tschentscher Vorschläge aus seiner Partei sehr skeptisch sehe, die Umlage der Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter zu verbieten. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft würde ein Umlage-Verbot dazu führen, dass Eigentümer bei Neuvermietungen die Kaltmieten erhöhen – mit entsprechenden Auswirkungen auf den Mietenspiegel.

Update I: Am 18. Oktober 2019 hat der Bundestag die Grundsteuerreform in der von Finanzminister Olaf Scholz geplanten Form gebilligt. Das verabschiedete Gesetz enthält auch die von einigen Bundesländern geforderte Öffnungsklausel, gemäß der die Länder eigene Umsetzungen beschließen dürfen. Hamburgs Finanzminister Andreas Dressel (SPD) sagte laut dem Radiosender NDR 90,3, dass erst nach der Bürgerschaftswahl im Februar 2020 über die konkrete Ausgestaltung in der Hansestadt entschieden werden solle. Die Gesetzgebung könne nach Angaben Dressels ohnehin nicht vor der Bürgerschaftswahl abgeschlossen werden. Teile der Hamburger Opposition wollen allerdings früher Klarheit: CDU und FDP vermuteten, dass Dressel unangenehme Botschaften nicht vor der Wahl verkünden will.

Im Juni hatten sich die Vertreter der großen Koalition in Berlin unter Führung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf einen Kompromiss geeinigt. Das Problem: Die vom früheren Hamburger Bürgermeister Scholz entwickelte Reform gilt vielen als zu kompliziert und bürokratisch. Die Bundesländer haben daher unter Federführung Bayerns auf eine Öffnungsklausel gedrängt, die ihnen eigene Regelungen erlaubt. Neben Bayern haben inzwischen 5 weitere Bundesländer angekündigt, solche abweichenden Regelungen nun zu prüfen – darunter auch Hamburg.

Hamburg benötigt die Einnahmen aus der Grundsteuer dringend

Auf die Grundsteuer verzichten kann Hamburg auf keinen Fall. Rund 500 Millionen Euro würden sonst ab 2020 im Etat der Hansestadt fehlen, also über 250 Euro pro Kopf, die dringend für den Erhalt und den Ausbau der strapazierten städtischen Infrastruktur benötigt werden. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat gegenüber dem Radiosender NDR 90,3 in einem Interview angekündigt, dass es in Hamburg ein eigenes Gesetz zur Grundsteuer auf Immobilien geben könnte. Bei der Umsetzung sei eines besonders wichtig, so Tschentscher zu NDR 90,3: „Insgesamt soll die Grundsteuer in Hamburg nicht höher werden“, so der Bürgermeister. Es werde zwar einige geben, die mehr zahlen, andere würden dafür aber weniger zahlen. Man arbeite an einem gerechten System, das niemanden überfordere und eben nicht dazu führe, dass es insgesamt eine Erhöhung der Grundsteuer für ganz Hamburg gebe. Derzeit werde in der Finanzbehörde gerechnet, welche Auswirkungen der Gesetzentwurf haben werde, so Tschentscher. „Aber wenn es für uns nicht sinnvoll ist, das Bundesrecht zu übernehmen, würden wir die sogenannte Öffnungsklausel auch nutzen und ein eigenes Grundsteuerrecht für Hamburg entwerfen“, sagte er. Entschieden werde das nach den Sommerferien, vermutlich im September.

Grundstückspreise in Hamburg haben sich unterschiedlich entwickelt

Problematisch ist in Hamburg, dass sich die Grundstückspreise in den vergangenen Jahren stark erhöht haben. Und diese Erhöhung wirkte sich in Hamburg sehr unterschiedlich aus. Überproportional stiegen die Preise nämlich in den gefragten Innenstadtlagen wie Eppendorf, Winterhude oder Eimsbüttel. Das Hamburger Abendblatt erklärt das Problem zwischen der von Scholz geplanten Neuregelung und dem Status Quo so: „Den größten Streit unter den Parteien gibt es deshalb darüber, ob bei der Berechnung der Grundsteuer der Wert eines Grundstücks, das sogenannte ,Wertemodell‘, oder ausschließlich dessen Fläche, das ,Flächenmodell‘, zugrunde gelegt werden sollte. Im Gegensatz zum Wert verändert sich die Grundstücksfläche nicht.“ Peter Tschen­tscher hatte als Finanzsenator in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht vehement für das Flächenmodell gestritten.

„Wertemodell“ könnte zu starker Erhöhung der Grundsteuer führen

Es bleibt also weiter spannend beim Thema Grundsteuer in der Hansestadt. Frühestens im September ist mit einer Empfehlung des Senats zu rechnen. Kommt das „Scholz-Modell“ zur Anwendung, könnte das in den angesagten Innenstadtviertel in Hamburg zu einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer führen. Da das Gesamtaufkommen der Steuer unverändert bleiben soll, würden dann andere Stadtteile mit geringeren Grundstückwerten entlastet. Es darf daher vermutet werden, dass Hamburg von der Öffnungsklausel Gebrauch machen wird und auch künftig maßgeblich die Fläche für die Erhebnung der Grundsteuer in Hamburg herangezogen werden wird.

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