KfW Förderprogramme für Sanierung und Instandsetzung

Förderprogramme für Instandsetzung und Modernisierung von Immobilien

Wer sein Haus oder seine Wohnung instand setzen oder modernisieren möchte, macht oftmals die Erfahrung, dass die Kosten dafür ungeheuer hoch sein können. Gut, dass es staatliche Förderprogramme gibt, um dem Immobilienbesitzer dabei finanziell unter die Arme zu greifen. Doch leider ist das Angebot an Förderprogrammen unüberschaubar und wird von verschiedenen Akteuren angeboten wie der KfW, den Bundesländern oder sogar den Kommunen. Der Verein Haus & Grund Bayern hat im Hausbesitzer-Journal Ausgabe 08/2020 eine Übersicht der Förderprogramme der KfW veröffentlicht (S. 426-428). Die Empfehlungen von Rechtsanwalt Roman Sotin aus dem Beitrag fassen wir im Folgenden zusammen.

Tilgungs- oder Finanzierungszuschuss von bis zu 48.000 Euro möglich

  1. Bei Sanierungen lohnt es sich, auf Energie-Effizienz zu achten. Denn die KfW fördert die Verbesserung der Energie-Effizienz zum Beispiel mit Förderkrediten. Anders als beim Neubau ist es dabei nicht zwingend, dass ein Effizienz-Standard von Kfw-55 oder besser erreicht wird. Es gibt auch Förderungen für eine Verbesserung auf den Standard Kfw-85 oder gar 115.
  2. Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energie-Effizienz sind eine Außen-, Dach- und Kellerdämmung kombiniert mit Isolier-Fenstern, einer Gas-Brennwerttherme und einer Solaranlage. Die Höhe des Förderkredits beläuft sich auf bis zu 120.000 Euro für eine Komplettsanierung und auf bis zu 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen samt einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren.
  3. Besonders attraktiv wird die Förderung durch die KfW durch den aktuell gewährten Tilgungszuschuss. Dieser wird nach Abschluss der Sanierung bezahlt und beträgt zwischen 20 und 40%. Diesen Betrag muss der Darlehensnehmer nicht zurückzahlen. Bei einer Fördersumme von 120.000 Euro können das bis zu 48.000 Euro sein.
  4. Wichtig zu beachten: Bevor die Förderung beantragt werden kann, muss ein Experte für Energie-Effizienz eingeschaltet werden. Er bestätigt sowohl die Planung als auch die Durchführung. Die KfW bezuschusst die Tätigkeit des Experten übrigens wiederum mit bis zu 50%, maximal aber 4.000 Euro.
  5. Die Verbesserung der Energie-Effizienz kann durch die KfW übrigens auch ohne Abschluss eines Förderkredits gefördert werden. In diesem Fall wird ein direkter Finanzierungszuschuss gezahlt. Höhe und Modalitäten sind ähnlich wie beim Tilgungszuschuss. Wichtig auch hier: Der Zuschuss wird erst nach Abschluss der Sanierung und Bestätigung durch den Experten bezahlt.
  6. Die energetische Sanierung kann mit Programmen zum barrierefreien Umbau der Immobilie kombiniert werden, zum Beispiel dem rollstuhlgerechten Umbau von Wegen zum Haus oder der Garage, dem Einbau eines Treppenlifts und einer Rollstuhlrampe, dem Umbau des Bads, der Verbreiterung von Türen oder dem Einbau von Notruf-Schaltern. Zum Förderkredit gewährt die KfW in diesem Fall jedoch keinen Tilgungszuschuss. Alternativ zahlt die KfW einen Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen in Höhe von 10%, maximal 5.000 Euro.
  7. Eine Kombination der energetischen Sanierung ist auch mit Maßnahmen zum Einbruchschutz möglich. Sinnvoll sind zum Beispiel der Einbau zusätzlicher Schlösser, von einbruchhemmenden Türen oder einer Einbruch-Melde-Anlage. Maßnahmen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20% der Kosten gefördert, zwischen 1.000 und 15.000 Euro sind es 10%.

Energie-Experte muss Planung und Durchführung bestätigen

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der KfW und der Homepage der Deutschen Energie-Agentur. Zur Suche nach Energie-Effizienz-Experten bitte Link klicken.

Foto: andresr / istockphoto.com

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