Grundsteuer Reform in Hamburg Dressel stellt Eckpunkte vor

Finanzsenator Dressel stellt Eckpunkte zur Reform der Grundsteuer in Hamburg vor

Update: Das Hamburger Grundsteuergesetz ist inzwischen verabschiedet worden. Lesen Sie alles über den aktuellen Stand zur neuen Grundsteuer in Hamburg hier. Für Hintergründe zum Thema: Lesen Sie unten weiter.

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) hat Eckpunkte der für Hamburg geplanten Reform der Grundsteuer vorgestellt. Wie bereits länger bekannt ist, soll die Steuerlast für Grundstücke in der Hansestadt auf Basis von Lage und Fläche berechnet werden und nicht nach dem Bodenwert, wie es Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorsieht. Laut Dressel sollen so Verwerfungen am Wohnungsmarkt vermieden, der Verdrängung angestammter Bewohnerinnen und Bewohner entgegengewirkt und eine Mehrbelastung durch höhere Steuern vermieden werden. Das sagte Dressel bei der Landespressekonferenz am 1.9.2020. Anfang 2021 ergänzte Dressel in einem Beitrag auf Twitter: „Nach viel Zustimmung zu unseren Eckpunkten zur neuen Grundsteuer arbeitet ⁦FHH_FB⁩ (gemeint ist die Finanzbehörde, die Red.) auf Hochtouren am eigenen Gesetzentwurf. Ziel ist Senatsbeschluss im 1. Quartal 2021.“

Neue Grundsteuer muss spätestens ab 2025 greifen

Bis spätestens 2025 muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Grundsteuer neu geregelt werden. So hat es das höchste deutsche Gericht bereits 2018 entscheiden. Denn für die Ermittlung der Grundsteuer wird von den Finanzbehörden seit Jahrzehnten auf völlig veraltete Daten zurückgegriffen, die sogenannten Einheitswerte. Für Westdeutschland wurden diese zuletzt 1964 neu ermittelt. In Ostdeutschland werden sogar Werte aus 1935 verwendet. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht ab spätestens 2025 untersagt.

Ende 2019 hatte der Bundestag nun eine Reform der Grundsteuer beschlossen, die auf eine Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zurückging. Kritiker bemängelten die Reform als zu komplex und aufwändig in der Durchführung. Der Gesetzgeber gab den Bundesländern gleichzeitig das Recht, eigene Regelungen zur künftigen Grundsteuer zu erlassen (sogenannte Öffnungsklausel). Hamburg hat mehrfach deutlich gemacht, ähnlich wie Bayern von der Öffnungsklausel Gebrauch machen zu wollen. Einen detaillierteren Bericht mit Hintergründen zur Grundsteuer können Sie in unserem Blog lesen.

2 Cent je qm Grund, 40 Cent je qm Gebäudefläche

Wie der NDR berichtete, sieht Dressel für Hamburg künftig unabhängig von der Nutzung eines Grundstücks Steuern in Höhe von 0,02 Euro je Quadratmeter für das Grundstück und 0,40 Euro je Quadratmeter für die Gebäudefläche vor. Wohnanlagen sollen steuerlich begünstigt werden. Zur Berechnung der Lage orientiere man sich am System des Hamburger Mietspiegels, der die Grundstücke in „normale“ und „gute“ Wohnlagen einstuft. Für die Einstufung zählen unterschiedliche Faktoren. Dressel zählte dazu auf: „Die Grünflächen, die Einwohnerdichte, die Art der Straße, die Entfernung zu U- und S-Bahn, die Lärmbelastung, die Entfernung zum Metro Bus, die Entfernung Einzelhandel.“

Grundsteuer-Modellrechnung für Hamburg

Als Beispiel dient folgende Modellrechnung: 800qm Grundstück*0,02€ + 180qm Gebäudefläche*0,40€ = 16€ + 72€ = 88€. Die Summe ergibt den neuen „Grundsteuermessbetrag“ von 88€, der wiederum mit dem Hebesatz von aktuell 540 Prozent multipliziert wird. Daraus ergibt sich eine Grundsteuer von 475,20 pro Jahr. Dieser Wert gilt für gute Wohnlagen. Für alle anderen ist ein Abschlag von 25 Prozent vorgesehen.

Der Finanzsenator sagte, Ziel sei es, ein möglichst einfaches System zu finden, das Steuerpflichtige möglichst wenig belaste. Es gehe nicht darum, den Stadtsäckel zu füllen. Insgesamt wolle man die Höhe der Steuereinnahmen aus der Grundsteuer möglichst unverändert lassen. Jedoch werde es Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer geben, die künftig mehr Steuern zahlen müssten, und andere, die weniger zu leisten hätten, sagte Dressel. Ziel sei es aber, die Ausreißer so gering wie möglich zu halten.

Lob aus der Wohnungswirtschaft und von der CDU

Der CDU-Haushaltsexperte Thilo Kleibauer sagte zu den Plänen von Dressel: „Es ist gut, dass jetzt auch der Hamburger Senat erkannt hat, dass das Grundsteuer-Modell von Olaf Scholz für unsere Stadt keine Lösung ist.“ Jedoch müsse die Regelung rechtssicher umgesetzt werden. Lob für die Pläne kam vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Deren Direktor erklärte: „Der Hamburger Weg ist klug, einfach und überzeugend. Damit weicht er diametral von dem Scholz’schen-Reformvorschlag ab. Das ist gut so, denn dieser ist kompliziert, teuer und ungerecht. Das jetzt vorgelegte Hamburger Grundsteuermodell wird nach unserer ersten Begutachtung dafür sorgen, dass die Wohnkosten auf ganz Hamburg bezogen nicht weiter steigen.“ Auch die Handelskammer lobte die Pläne. „Das Hamburger Modell ist aus Sicht der Wirtschaft sehr zu begrüßen“, sagte Vizepräses Niels Pirck. Die Ausgestaltung dürfe aber nicht zu einer Mehrbelastung von Unternehmen führen.

Foto: Stadtratte/istockphoto.com

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