Bauherren profitieren von Senkung der Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuersenkung: Wie Bauherren profitieren und worauf zu achten ist

Bauherren fragen sich, ob sie von der im 2. Halbjahr 2020 geltenden Mehrwertsteuersenkung beim Bau ihres Hauses oder ihrer Wohnung profitieren. Eine einfache Antwort auf diese Frage gibt es leider nicht. Wie so oft heißt es: Es kommt darauf an. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunkturpaketes die in Deutschland gültigen Mehrwertsteuersätze für den Zeitraum 1.7.-31.12.2020 von 19 auf 16% und von 7 auf 5% gesenkt.

Laut Auskunft des Bauherren-Schutzbund e.V. zahlt der Verbraucher auf sein gesamtes Bauvorhaben die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Abnahme gilt. Das Datum des Bauvertrags und frühere Abschläge mit einem womöglich höheren Satz sind unerheblich. Der Bauherren-Schutzbund schreibt dazu in seiner Mitgliederinformation Ausgabe 03/2020: „Hat ein Bauherr im letzten Jahr (i.e. 2019) einen Bauvertrag abgeschlossen und findet die Abnahme in diesem Herbst statt, zahlt er also für das gesamte Bauvorhaben 16% Mehrwertsteuer. Etwaige Abschläge mit 19% müssen mit der Schlussrechnung vom Unternehmen ausgeglichen und so zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückgezahlt werden.“

Schattenseite für Bauherren, die in 2020 ihr Vorhaben gestartet haben

Dieser Vorteil für einen Teil der Bauherren hat jedoch auch eine Schattenseite. Und die kommt zutage, wenn der Bauherr seinen Vertrag zum Zeitpunkt der abgesenkten Mehrwertsteuer schließt und das Gebäude erst 2021 abnimmt. Der Bauherren-Schutzbund erklärt dies so: „In diesem Fall zahlt er (i.e. der Bauherr) den Mehrwertsteuersatz von 19% für die gesamte Baumaßnahme.“ Für bereits geleistete Abschläge mit 16% Mehrwertsteuer kämen dann mit der Schlussrechnung entsprechende Nachforderungen. „Wenn Bauherren im 2. Halbjahr 2020 Abschläge leisten, sollten sie also vorsichtig sein“, warnt der Schutzbund. Bauherren, die erst 2021 ihr Gebäude abnehmen, sollten daher von Beginn an mit 19% Mehrwertsteuer kalkulieren.

Bauherren-Schutzbund warnt vor übereilten Abnahmen zum Jahresende

Einige Bauherren, deren Haus oder Wohnung Ende 2020 bis Anfang 2021 fertiggestellt sein soll, könnten laut Bauherren-Schutzbund ihre Baufirma mit großem Druck zu einer Abnahme noch in 2020 drängen, um 3% Mehrwertsteuer zu sparen. Im Prinzip ist das natürlich eine gute Idee. Der Schutzbund warnt jedoch davor, dass eine übereilte Fertigstellung in wesentlichen Baumängeln und Folgeschäden enden könnte. „Im Zweifel kann die Beseitigung deutlich kostspieliger sein, als die eingesparte Mehrwertsteuer. Das hat die Erfahrung aus 2006 gezeigt, als die Mehrwertsteuer von 16 auf 19% anstieg.“

Von der gesenkten Mehrwertsteuer profitieren übrigens auch Immobilienkäufer. Sofern der Kaufvertrag während des Zeitraums der abgesenkten Mehrwertsteuer wirksam wird, beträgt die Mehrwertsteuer auf die Maklercourtage ebenfalls nur 16 statt 19%. Wir als Ihr lokaler Makler in Hamburg Wellingsbüttel, Klein-Borstel, Alsterdorf, Fuhlsbüttel und Ohlsdorf geben diesen Vorteil zu 100% an unsere Kunden weiter.

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