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Solaranlagen anmelden, sonst droht Förderverlust

Solaranlagen und andere Anlagen zur Stromerzeugung müssen bis Ende Januar 2021 in einem zentralen Melderegister erfasst werden. Versäumt der Betreiber der Anlage diese Frist, droht der Verlust der Einspeisevergütung.

Bereits seit Mitte 2017 sind Hauseigentümer verpflichtet, neue Anlagen zur dezentralen Stromerzeugung spätestens bis einen Monat nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister anzumelden. Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal www.marktstammdatenregister.de und kann auch durch einen Bevollmächtigten wie einen Verwalter, Installateur oder Energieberater geschehen. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist von rund zweieinhalb Jahren. Und diese Übergangsfrist läuft zum 31.02.2021 ab.

Experten: Viele Hauseigentümer haben die Frist vergessen

Die Regelungen gelten für alle Anlagen, die dezentral Strom erzeugen und an das Stromnetz angeschlossen sind – also zum Beispiel auch für Blockheizkraftwerke und Windenergieanlagen. „Viele Hauseigentümer würden diese Pflicht nicht kennen oder hätten sie wieder vergessen“, berichtet das Hamburger Abendblatt (siehe Beitrag vom 19.11.2920) unter Berufung auf entsprechende Fachleute. Wird die Anmeldung versäumt, tritt nach Ablauf der Frist keine Fälligkeit des Anspruchs auf eine Auszahlung der Förderung mehr ein.

Um eine Anlage beim Marktstammdatenregister anzumelden, müssen Sie sich zunächst als Benutzer auf dem Portal registrieren. Anschließend müssen Sie den Anlagenbetreiber und schließlich die Anlage anmelden. Folgende Angaben sind zum Beispiel zur Registrierung einer Photovoltaikanlage erforderlich:

  • Art der Anlage
  • Name der Anlage (frei wählbar)
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Standort der Anlage
  • Technische Daten der Anlage
  • Auswahl Anschluss-Netzbetreiber
  • Eintragung Registernummern aus anderen Verzeichnissen (optional)

Zum Abschluss kann eine Meldebescheinigung heruntergeladen werden. Details finden sich in folgendem Merkblatt.

Foto: Smileus/istockphoto.com

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