Die gute Nachricht zum Baukindergeld vorneweg: Entgegen mancher Befürchtung wird die Förderung für Familien mit Kindern fortgesetzt. Der von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte, 10 Milliarden Euro schwere Fördertopf ist nämlich noch nicht aufgebraucht. Damit können weitere Familien in den Genuss der attraktiven Förderung kommen. Die Antragsfrist wurde wegen der Corona-Pandemie bis zum 31.03.2021 verlängert.
Mit dem Baukindergeld fördert der Staat Familien mit Kindern beim Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien wie Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Die Bundesregierung will durch die Förderung die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern vergleichsweise niedrige Wohneigentumsquote von Familien in Deutschland erhöhen.
Immobilie darf sich nicht vorher im Eigentum der Familie befinden
Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur eigenen Nutzung in Deutschland gefördert wird. Befindet sich das Wohneigentum bereits im Eigentum der Familie, wurde es unentgeltlich überlassen (Schenkung, Erbe) oder steht die Immobilie im Ausland, ist eine Förderung ausgeschlossen. Auch im Fall von Ferien- und Wochenendimmobilien ist gemäß den Förderrichtlinien eine Auszahlung nicht möglich.
Das Baukindergeld ist großzügig bemessen. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von maximal 10 Jahre für jedes Kind unter 18 Jahren. Bei zwei Kindern kann sich die Summe so auf bis zu 24.000 Euro belaufen. In der gesamten Laufzeit muss das Haus oder die Wohnung aber als alleiniger Wohnsitz für Wohnzwecke genutzt werden. Die Förderung kann direkt bei der Kfw über die Webseite www.kfw.de/zuschussportal beantragt werden. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug erfolgen. Ein Antrag vor dem Einzug ist nicht möglich. Im Rahmen des Verfahrens muss der Antragsteller seine Identität feststellen lassen und die für die Förderung notwendigen Nachweise übermitteln. Anschließend prüft die Kfw, ob der Anspruch berechtigt ist.
Anspruch auf Baukindergeld mit diesen Fragen prüfen
Ob der Anspruch auf das Baukindergeld besteht, kann anhand der folgenden Fragen geprüft werden:
- Ist Ihr neues Zuhause zum Stichtag die einzige Wohnimmobilie im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes ?
- Haben Sie die Immobilie von Ihren Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder Kindern gekauft?
- Gehört Ihr neues Zuhause Ihnen selbst (auch gemeinsam mit einem Haushaltsmitglied )zu mindestens 50%?
- Befindet sich Ihr neues Zuhause in Deutschland?
- Haben Sie zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten?
- Leben in Ihrem Haushalt Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten?
- Beträgt Ihr Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind?
- Sind Sie in den vergangenen 6 Monaten in Ihr neues Zuhause eingezogen ?
Umfassende weitere Informationen und einen Online-Check zu den oben genannten Fragen finden Sie auf der Webseite der Kfw zum Baukindergeld.
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