Einbau Digitale-Stromzaehler und Geräte fürs Smart Metering

Wer digitale Stromzähler und Geräte fürs „Smart Metering“ einbauen muss

Nach jahrelangen Verzögerungen nimmt der Einbau von digitalen Stromzählern und Geräten für das „Smart Metering“ in Gebäuden in Deutschland langsam Fahrt auf. Seit Anfang 2020 müssen Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden durch die Netzbetreiber nach und nach mit digitalen Messgeräten für das „Smart Metering“ ausgerüstet werden. Privathaushalte betrifft diese Pflicht in der Regel nicht. Denn ihr jährlicher Stromverbrauch zum Wohnen liegt – abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt – in der Regel zwischen 1.500 und 4.500 Kilowattstunden.

Bis 2032 sollen jedoch alle Stromverbraucher in Deutschland zumindest digitale Zähler erhalten. Digitale Zähler verfügen über keine Kommunikationseinheit, erfüllen also nicht die Anforderungen an das „Smart Metering“. Die neuen Geräten werden die alten analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler) Zug um Zug ersetzen. Anders bei Geräten für das „Smart Metering“: Diese intelligenten Messsysteme verfügen neben dem digitalen Zähler über ein Kommunikationsmodul, das in der Regel per Mobilfunknetz die Daten zum Stromverbrauch in regelmäßigen Abständen – zum Beispiel 15 Minuten – an eine Zentralstelle übermittelt. So lassen sich zum Beispiel flexible Stromtarife nutzen oder Verbrauchsprofile über verschiedene Standorte hinweg erstellen.

Pflicht zum Einbau kann auch private Haus- und Wohnungseigentümer treffen

Die Pflicht zum Einbau der Geräte für das „Smart Metering“ ist für eine Reihe von Verbrauchern obligatorisch und kann auf diesem Weg auch private Haus- und Wohnungsbesitzer in Deutschland treffen. Die Pflicht gilt nämlich für:

  • Haushalte mit hohem Stromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden pro Jahr. Das kann für Haushalte mit mehr als 5 Personen zutreffen
  • Haushalte, die einen E-Auto-Ladepunkt oder elektrische Heizungen wie Infrarot-Heizgeräte betreiben und dadurch die Verbrauchsschwelle pro Jahr überschreiten
  • Private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung mit einer Nennleistung von mehr als sieben Kilowatt. Bei Neuanlagen mit einer Nennleistung zwischen eins und sieben Kilowatt entscheidet der Messstellenbetreiber
  • Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (wie Wärmepumpe), wenn eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde

Es lohnt sich also ein Blick in die letzte Stromrechnung, aus der sich der jährliche Verbrauch an Kilowattstunden Strom ablesen lässt.

Freiwillige Installation für jeden Haushalt möglich

Auf freiwilliger Basis können Geräte für das „Smart Metering“ übrigens von jedem Kunden installiert werden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, um einen flexiblen Stromtarif zu nutzen. Bei einem solchen Tarif unterscheidet sich der Strompreis abhängig von Tageszeit und Wochentag. In Zeiten mit geringer Stromnachfrage in Deutschland (nachts oder am Wochenende) sind die Preise niedriger als zu Zeiten mit hohem Verbrauch wie tagsüber an Werktagen.

Foto: Bet_Noire/istockphoto.com

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