Abstandsflächen

Wer in Hamburg ein Haus bauen will, muss in der Regel einen bestimmten seitlichen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Die Berechnung dieser Abstandsflächen richtet sich nach dem örtlichen Bebauungsplan sowie den Bestimmungen der Hamburger Bauordnung. Die Abstandsfläche beträgt mindestens 2,5m und bestimmt sich im Übrigen maßgeblich durch die Wandhöhe. Details finden sich in den Regelungen von §6 der Hamburger Bauordnung.

Eine Ausnahme hinsichtlich der Abstandsflächen bilden in Hamburg Garagen von Wohnhäusern: Sofern diese von ihren Außenmaßen her bestimmte Werte nicht überschreiten, dürfen sie direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Wir raten dazu, bei entsprechenden Vorhaben einen Fachmann wie einen Architekten hinzuzuziehen, um Streit mit Nachbarn oder gar eine gesetzeswidrige Errichtung eines Gebäudes zu vermeiden.

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