Anliegerbeiträge (Erschließungsbeiträge)

Einige Hauskäufer erleben mit ihrer neuen Immobilie nach dem Kauf eine böse Überraschung: Sie mussten feststellen, dass die Erschließungsanlagen noch nicht endgültig hergestellt worden waren oder die Stadt Beiträge zum Sielbau forderte. Käufer von Immobilien sollten diese Themen daher vor dem Erwerb einer Immobilie verbindlich klären. Auf dieser Basis können im Kaufvertrag Regelungen dazu zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden.

Vom zuständigen Bereich der Bezirksverwaltung in Hamburg kann zu einem Grundstück eine Bescheinigung über Anliegerbeiträge angefordert werden. Die Gebühren für die Auskunft betrugen zuletzt rund 60 Euro. Die Bescheinigung gibt Auskunft über:

  • Erschließungsbeiträge
  • Ausbaubeiträge
  • Ausbaumaßnahmen
  • Sielbaubeiträge
  • Sielanschlussbeiträge
  • Lage in einem Sanierungsgebiet
  • Lage in einem Innovationsbereich.

Ausbaubeiträge werden von der Stadt Hamburg nur noch erhoben, sofern die Beitragspflicht vor dem 17.11.2016 entstanden ist. Das überarbeitete Hamburgische Wegegesetz (HWG) sieht die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erweiterung und Verbesserung von Erschließungsanlagen nicht mehr vor.

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