Wer ein Haus neu bauen, umbauen, anders nutzen oder abreißen möchte, benötigt dafür in der Regel eine Baugenehmigung. Die Baubehörde erteilt eine solche Genehmigung auf Antrag. Damit bestätigt die Behörde dem Bauherrn, dass dem Vorhaben keine wesentlichen öffentlich-rechtlichen Vorgaben entgegenstehen. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig abhängig von der Art des Vorhabens. Bei einem Einfamilienhaus in Hamburg beträgt die Gebühr ca. 2.000-3.000 Euro.
Je nach Vorhaben sind die Anforderungen an einen Bauantrag unterschiedlich. Die Stadt Hamburg informiert ausführlich zu dem Thema auf ihrer Website „Wege zur Baugenehmigung„. Über die Webseite lassen sich die erforderlichen Fachinformationen über ein Gründstück recherchieren, die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften nachlesen oder entsprechende Broschüren herunterladen. Die gute Nachricht: Wenn Sie einen Architekten mit Ihrem Vorhaben beauftragen, übernimmt er die Verantwortung für den Bauantrag und stellt sicher, dass er den behördlichen Anforderungen genügt. Die Behörde hat zwei Monate ab Eingang des Antrags Zeit, diesen zu prüfen. Am besten gibt man den Antrag im zuständigen Bauamt persönlich ab und lässt sich das Datum per Stempel bestätigen.
Eine Besonderheit der Baugenehmigung stellt die Genehmigungsfiktion dar. Sofern die Behörde den Bauantrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist prüft und keine Einwände geäußert oder Fragen dazu gestellt hat, ergeht die Baugenehmigung als sogenannte Genehmigungsfiktion. Das heißt, sie gilt als erteilt, obwohl keine Prüfung erfolgte. In Hamburg kann bei Wohnbauten außerdem ein Antrag nach dem „vereinfachten Verfahren“ gestellt werden bzw. bestimmte Maßnahmen wie der Bau einer Garage können genehmigungsfrei sein.