Baugesetzbuch

Zwar liegt die Zuständigkeit für das örtliche Bauordnungsrecht bei den Bundesländern (siehe Beitrag zur Bauordnung), der Bund setzt aber den Gesamtrahmen. Entsprechend ist das Baugesetzbuch das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland. Dieses Gesetz bestimmt Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes und damit die Art und Weise, wie Städte und Dörfer gestaltet werden. In diesem Sinne gibt das Gesetz die wichtigsten planerischen Instrumente vor, die Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen.

Das Baugesetzbuch ist in vier Teile gegliedert:

  • Allgemeines Städtebaurecht
  • Besonderes Städtebaurecht
  • Sonstige Vorschriften
  • Überleitungs- und Schlussvorschriften

Das Baugesetzbuch regelt in besonderer Weise den Schutz der natürlichen Ressourcen und damit den Umgang beim Bauen und Planen mit dem Umwelt- und Naturschutz.

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