Bauordnung

Die Kompetenz für das Bauordnungsrecht liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Entsprechend gibt es eine Hamburger Bauordnung, zuletzt geändert im November 2018 (zur Übersicht der Änderungen). Im Gegensatz zum Bauordnungsrecht gibt es zum Raumplanungsrecht ein Bundesgesetz, das Baugesetzbuch.

In der Hamburger Bauordnung sind alle Anforderungen geregelt, die für ein Bauvorhaben in der Hansestadt gelten. Die Regelungen beziehen sich sowohl auf das Grundstück als auch auf dessen Bebauung. Ziel der Bauordnung ist es, „Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, Schäden an fremden Sachen zu vermeiden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und Qualitätsstandards zu setzen“ (Quelle: Wikipedia).

Wesentliche Regelungsbereiche der Hamburger Bauordnung sind unter anderem:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Das Grundstück und seine Bebauung
  • Bauliche Anlagen
  • Die am Bau Beteiligten
  • Bauaufsichtsbehörden und Verfahren
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