Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

Durch den Antrag eines Bauvorbescheids (auch Bauvoranfrage genannt) kann ein Bauherr bereits vor Baubeginn und der Erstellung von detallierten Planungsunterlagen rechtssicher durch die Baubehörde abklären lassen, ob ein konkretes Vorhaben in der geplanten Art und Weise genehmigungsfähig ist. Der Bauvorbescheid ist also eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Mitteilung der Behörde über bestimmte Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben. Dieses Verfahren ermöglicht es einem Bauherren, vorab Planungs- und Investitionssicherheit für sein Vorhaben zu bekommen.

Laut Angaben der Behörde bietet sich das das Vorbescheidsverfahren an, um im Falle von bauordnungsrechtlichen Abweichungen, die das Vorhaben in Frage stellen (wie zum Beispiel zu Abstandsflächen), frühzeitig eine Auskunft zu bekommen oder vor einem Grundstückskauf die Bebaubarkeit des Grundstücks klären zu lassen.

Das Verfahren wird mit allen Details in dem Merkblatt der Behörde „Vorbescheidsverfahren“ erläutert und ist in Hamburg durch §63 der örtlich gültigen Bauordnung geregelt. Die Gebühren betragen aktuell mindestens 60 Euro im vereinfachten Verfahren und mindestens 120 Euro im konzentrierten Verfahren.

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