Energieausweis

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, muss einen gültigen Energieausweis zu der Immobilie vorweisen. Die entsprechenden Angaben zur Energieeffizienz müssen in den Verkaufsinseraten bzw. Unterlagen enthalten sein, ferner muss der Ausweis Interessen bei einer Besichtigung zur Verfügung gestellt werden. Spätestens 14 Tage nach Kaufvertragsabschluss ist der Ausweis dem Käufer zu übermitteln. Zuwiderhandlungen können mit einem empfindlichen Bußgeld belegt werden. Auch Abmahnungen sind möglich.

Der Energieausweis gibt – vereinfacht gesprochen – Auskunft über die Höhe des Energieverbrauchs einer Immobilie. Zu unterscheiden ist zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis. Welcher Ausweis für eine Immobilie erforderlich ist, hängt von deren Beschaffenheit ab. In der Regel ist die Erstellung eines Bedarfsausweises teurer. Im Falle von Eigentumswohnungen gilt der Energieausweis in der Regel für das ganze Gebäude und wird von der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt. Der Endenergiebedarf wird im Ausweis als Bandtacho (Farbskala) angezeigt sowie zusätzlich in Form von Energieeffizienzklassen.

Der Energieausweis darf nur von zertifizierten Fachleuten erstellt werden. Die Kosten für den Ausweis liegen je nach Ausweisart und Gebäude zwischen 50 und 500 Euro. Typischerweise ist ein Energieausweis 10 Jahre gültig. Einige Ausnahmen von der Ausweispflicht gibt es: So ist zum Beispiel für Abrisshäuser, besonders kleine Häuser oder denkmalgeschützte Häuser unter Umständen kein Energieausweis notwendig.

Weitere Informationen zum Energieausweis finden sich bei Wikipedia oder der Verbraucherzentrale.

Nach oben scrollen