Gläubiger

Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Forderung auf eine bestimmte Leistung gegenüber einem Schuldner hat (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB). In der Regel handelt es sich um eine Geldforderung im Rahmen eines Schuldverhältnisses.

Beim Verkauf eines Hauses verpflichtet sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer zur Übereignung der Immobilie. Gleichzeitig ist er Gläubiger im Hinblick auf die Kaufpreiszahlung, zu der sich der Käufer des Hauses als Schuldner verpflichtet hat.

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