Vermieter eines Hauses oder einer Eigentumswohnung bzw. Besitzer unbebauter Grundstücke benötigen eine Absicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter. Denn in der oder rund um die Immobilie kann es jederzeit zu einem Schadensfall kommen. Typische Beispiele dafür sind: Jemand stolpert über eine Gehwegplatte, wird von einem Dachziegel getroffen oder rutscht auf der Treppe oder auf Glatteis aus. In allen Fällen kann der Grundeigentümer haftbar gemacht werden. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Immobilie in einwandfreiem Zustand ist und niemand gefährdet wird.
Damit der Grundeigentümer nicht persönlich für Schäden aufkommen muss, ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unerlässlich. Die Versicherung zahlt, wenn sich jemand verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Auch wenn der Geschädigte weitere Einbußen hat, übernimmt das in der Regel die Versicherung – beispielsweise Einkommsausfälle. Darüber hinaus prüft die Versicherung, ob eine Forderung berechtigt ist.
Wer im eigenen Haus wohnt, ist in der Regel über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Dies sollten Wohneigentümer in den Versicherungsbedingungen prüfen. Eine gesonderte Versicherung ist für den Hausbau notwendig (Bauherrenhaftpflicht).