Wer in Deutschland als Immobilienmakler tätig werden will, benötigt eine Zulassung durch die zuständige Gewerbeaufsicht gemäß §34c Gewerbeordnung. Im Rahmen der Zulassung prüft die Behörde die wirtschaftliche Eignung. So werden ein polizeiliches Führungszeugnis, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie eine Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vom Makler verlangt. Ferner ist der Immobilien-Makler verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen.