Löschungsbewilligung

Eine Löschungsbewilligung benötigen Sie, um eine Grundschuld aus dem Grundbuch entfernen zu lassen. Sie erhalten diese auf Anforderung von Ihrer Bank, sofern das zur Grundschuld gehörende Immobilien-Darlehen ordnungsgemäß und vollständig getilgt worden ist. Typischerweise beantragen Sie über einen Notar die Löschung der Grundschuld. Sie können die Löschung auch selbst beim Grundbuchamt einreichen, benötigen jedoch beglaubigte Unterschriften aller Eigentümer auf dem Antrag. Die Bank kann für die Austellung der Löschungsbewilligung ihre Auslagen zurückverlangen, zum Beispiel die Kosten für Versand und Kopien.

Deutlich teurer ist die Löschung der Grundschuld. Das Grundbuchamt verlangt in der Regel eine Gebühr in Höhe von 0,2% der Grundschuldsumme. Sofern Sie einen Notar beauftragen, verlangt der je nach Umfang seiner Tätigkeit bis zu weitere 0,2%. Bei hohen Grundschuldsummen sind die Gebührensätze gegebenfalls geringer. Problematisch kann es werden, wenn auch ein Grundschuldbrief ausgestellt wurde. Dieser muss natürlich ebenfalls vorlegt werden. Ist er verloren gegangen, kann sich ein aufwändiges und teures Verfahren anschließen.

Angessichts der erheblichen Kosten stellt sich die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll ist, eine Grundschuld nach vollständiger Tilgung des Darlehens löschen zu lassen. Dazu gibt es eine Reihe von Pros und Contras.

Für die Löschung der Grundschuld spricht:

  • Wenn Sie die Immobilie verkaufen, verlangt der Erwerber womöglich ein „sauberes Grundbuch“ ohne Lasten. Das ist jedoch nicht zwingend, weil dieses Thema vom Notar kaufvertraglich geregelt werden kann.
  • Manche Kreditnehmer haben Sorge, dass die Grundschuld von der Bank einfach zu anderen Zwecken gegen sie eingesetzt werden kann. Zwar ist die Grundschuld – anders als die Hypothek – tatsächlich nicht per se an den Kredit gebunden. Typischerweise gibt es dazu aber eine entsprechende Zweckerklärung.
  • Problematisch könnte die Löschung womöglich im Erbfall sein, wenn sich zum Beispiel die Ausstellung des Erbscheins verzögert.
  • Und zuletzt: Wenn man über viele Jahre den Kredit bedient und am Ende getilgt hat, freut es mache Hausbesitzer einfach, wenn auch die Grundschuld gelöscht wird.

Gegen die Löschung der Grundschuld spricht:

  • Es fallen Kosten von bis zu 0,4% der Grundschuldsumme an (bei 100.000 Euro = 400 Euro)
  • Womöglich möchte man zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Kredit aufnehmen, zum Beispiel zum Erwerb einer weiteren Immobilie oder um eine Renovierung zu finanzieren. Dann kann die „alte“ Grundschuld wieder verwendet werden, sofern das Darlehen bei derselben Bank aufgenommen wird. Andernfalls wäre eine kostenpflichtige Abtretung an die andere Bank erforderlich.
  • Zuletzt fällt auch ein erheblicher Zeitaufwand für die Löschung der Grundschuld an.

Am Ende muss der Immobilien-Eigentümer nach eigenem Befinden und Ermessen entscheiden, ob er die Grundschuld löschen oder bestehen lassen will. Eine allgemeingültige Empfehlung gibt es nicht.

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