Notar

Im Bundesland Hamburg sind Notare hauptberuflich, das heißt als „Nur-Notare“ tätig. Anders als in einigen anderen Regionen üben sie parellel keine Tätigkeit als niedergelassener Anwalt aus. Der Notar ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen bestellt.

Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften und von Tatsachenfeststellungen (z. B. Beglaubigungen). Er ist zur Unabhängigkeit und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Das unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer einzelnen Partei vertritt. Eine notarielle Urkunde bzw. die darin enthaltenen Ansprüche sind üblicherweise „sofort vollstreckbar“. So kann zum Beispiel der Verkäufer einer Immobilie seinen Anspruch auf Bezahlung des Kaufpreises als „vollstreckbare Urkunde“ mittels Gerichtsvollzieher durchsetzen, ohne dass er den Käufer zuvor verklagen muss.

Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten, dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann. Ohne triftigen Grund darf ein Notar keine Amtshandlung verweigern. Er ist zur Aufklärung und Belehrung verpflichtet. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der bundesweit einheitlich geregelten Notargebühren.

Die Notare der Hansestadt sind in der Hamburgischen Notarkammer organisiert. Hier kann man auch allgemeine Aussagen zur Tätigkeit der Notare erhalten.

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