Notargebühren

Notare rechnen ihre Tätigkeit üblicherweise nicht gegen Pauschalen oder Honorarvereinbarungen ab, sondern auf Basis einer bundesweit einheitlichen Gebührentabelle. Ausgehend vom Gebührensatz wird die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung ermittelt. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei in der Regel die Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die eigentliche Beurkundung.

Die Gebührentabelle ist Teil des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Die Kosten in den Bereichen Grundbuch und Nachlass richten sich ausschließlich nach Tabelle B. Zur korrekten Ermittlung der Gebühr ist es erforderlich, den korrekten Geschäftswert und den einschlägigen Gebührensatz zu kennen. Ferner ist zu klären, was Anknüpfungspunkt für die Bewertung ist.

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