Um eine Leibrente zu erhalten, verkauft ein Eigentümer sein Haus an einen Dritten (zum Beispiel eine Bank, eine Versicherung oder eine gemeinnützige Organisation). Der neue Eigentümer räumt ihm im Gegenzug ein Wohnrecht bis Lebensende ein und verpflichtet sich zur Zahlung einer monatlichen Rente. Die Höhe der Rente hängt vom Wert des Hauses und der noch ausstehenden Lebenserwartung des Verkäufers ab. Außerdem spielen die aktuellen Marktgegebenheiten wie Zins und Immobiliennachfrage eine Rolle. Das Modell ist unter Umständen für ältere Menschen interessant, die zwar ein Haus aber keine relevanten Einkünfte haben und die Immobilie nicht vererben können oder möchten.
Grundsätzlich ist es allerdings so, dass der Preis, den der Verkäufer über die Leibrente erhält, deutlich unter dem am Markt erzielbaren Verkehrswert liegt. Die Leibrente kann auch mit einer Einmalzahlung kombiniert werden, zum Beispiel zur Ablösung eines noch ausstehenden Darlehens. Um sein Vermögen im Falle eines frühzeitigen Todes abzusichern, kann der Verkäufer eine Mindestlaufzeit vereinbaren. In diesem Fall erhalten die Erben die Rente bis zum Ende der Laufzeit weiter. Dies senkt jedoch die Rente noch weiter.
Das Wohnrecht wird erstrangig im Grundbuch zu Gunsten des Verkäufers eingetragen. Es sollte auch im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden. Das schützt den Bezieher der Leibrente in dem Fall des Weiterverkaufs der Immobilie oder der Insolvenz des Käufers. Letzteres sollte außerdem durch eine sogenannte Rückfallklausel abgesichert werden. Ferner ist zwischen den Parteien zu regeln, wer für Unterhalt und Instandhaltung der Immobilie aufkommt.
Eine Alternative zur Leibrente ist die Umkehrhypothek.