Umkehrhypothek

Eigentümer einer Immobilie können bis zum Lebensende im eigenen Haus wohnen bleiben, bekommen aber schon zu Lebzeiten Geld für ihre Immobilie. Das ist das Modell der Umkehrhypothek bzw. Leibrente. Beide Optionen geben den Eigentümern Planungssicherheit, da wichtige Faktoren wie die Höhe der Rente oder Einmalzahlung, der Zinssatz und die Laufzeit im Vorhinein festgelegt werden können.

Die Umkehrhypothek ist im Grunde ein Kreditvertrag, bei dessen Unterzeichnung es – anders als bei der Leibrente – nicht zu einem Wechsel des Eigentümers kommt. Die Immobilie dient dem Kreditgeber als Sicherheit, die als Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Nach dem Tod des Eigentümers wird das Darlehen entweder durch den Verkauf der Immobilie getilgt oder das Objekt geht in den Besitz des Darlehensgebers über.

Laut Angaben der Verbraucherzentrale ist die Umkehrhypothek ein relativ teures Produkt. „Dies betrifft sowohl den Zinssatz für das Darlehen als auch die anfallenden Gebühren. Hier sind zum Beispiel die Abschlussgebühr und die Rückversicherung der Bank gegen das Risiko eines langen Lebens zu nennen – wenn der Eigentümer also länger lebt als statistisch berechnet. Die Immobilie dient als Sicherheit für die Umkehrhypothek und kann nicht mehr anderweitig als Sicherheit verwendet werden.“ Zu klären ist gemäß den Angaben der Verbraucherschützer auch, wer zukünftig für Instandhaltungskosten und Renovierungen aufkommen muss.

Grundsätzlich kann man nicht sagen, ob Umkehrhypothek oder Leibrente vorteilhafter ist. Beide Modelle haben sich in Deutschland bisher kaum durchgesetzt. Wirtschaftlich deutlich vorteilhafter ist es in der Regel, wenn ältere Menschen ihre Immobilie veräußern und den Erlös zum Kauf oder zur Miete einer seniorengerechten Eigentumswohnung sowie zur Finanzierung ihres Lebensabends nutzen.

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