Unbedenklichkeitsbescheinigung

Wer in Hamburg als Käufer einer Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden möchte, muss zuvor die vom Finanzamt erhobene Grunderwerbsteuer bezahlen. Das Finanzamt erteilt an den Käufer nach Vorlage des Kaufvertrags durch den Notar einen Bescheid über die Höhe der Grunderwerbsteuer.

Nachdem diese Steuer vom Käufer bezahlt wurde, bestätigt das Finanzamt den ordnungsgemäßen Zahlungseingang an den Notar in Form der sogenannten „Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Diese Bescheinigung fügt der Notar dem Antrag ans Grundbuchamt zur Eigentumsumschreibung bei. Ohne die Bescheinigung wird das Grundbuchamt in der Regel die Umschreibung nicht vollziehen und der Käufer kann trotz Kaufvertrag und bezahltem Kaufpreis nicht eigentragener Eigentümer der Immobilie werden.

Es gibt verschiedene Formen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die vom Finanzamt erteilt werden. Nähere Informationen und Zuständigkeiten für den Fall von Immobilienerwerb finden sich auf folgender Seite. In der Regel hilft Ihnen auch der Notar bei diesen Fragen weiter.

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