Zu den wesentlichen Kaufnebenkosten zählt in Deutschland die Grunderwerbsteuer. In Hamburg ist dafür die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts für Verkehrsteuern und Grundbesitz zuständig. Der Steuersatz ist je Bundesland verschieden. In Hamburg liegt der Satz aktuell bei 4,5 Prozent.
Anders als man wegen des Namens erwarten könnte, fällt die Grunderwerbsteuer beim Kauf auch auf das Gebäude an. Bewegliche Einrichtungen und Anlagen können ausgeschlossen werden, wenn dies im Kaufvertrag explizit geregelt ist. In Hamburg trägt die Grunderwerbsteuer in der Regel der Käufer. Typischerweise wird dies im Kaufvertrag so niedergeschrieben. Der Käufer hat den Betrag 4 Wochen nach Zugang des Bescheids durch die Grunderwerbsteuerstelle zu zahlen. Und Achtung: Ohne die Zahlung nimmt das Grundbuchamt keine Umschreibung der Immobilie vor (siehe Unbedenklichkeitsbescheinigung).