Mit dem Grundpfandrecht setzt der Eigentümer einer Immobilie sein Objekt als Sicherheit ein, typischerweise zur Absicherung einer Baufinanzierung. Die heute übliche Form des Grundpfandrechts bei Immobilienfinanzierungen ist die Grundschuld. Diese wird ins Grundbuch der Immobilie eingetragen.
Die finanzierende Bank wird durch das dingliche Verwertungsrecht zum Grundrechtsgläubiger und schließt mit dem Kreditnehmer einen Sicherungsvertrag. Sie erhält entsprechend das Recht, das Objekt im Falle eines Kreditausfalls zu ihren Gunsten zu verwerten.
Weitere Grundpfandrechte sind unter anderem die Hypothek und die Rentenschuld, die heutzutage aber nur noch in Ausnahmefällen vereinbart werden.