Kaufvertrag

In diesem Beitrag geben wir einige Hinweise zum Kaufvertrag für eine Immobilie. Grundsätzlich besteht bei Immobiliengeschäften in Deutschland Notarpflicht. Daher ist es nicht sinnvoll, einen Kaufvertrag selbst zu formulieren. Es erweist sich jedoch als nützlich, die wesentlichen Themen zum Kaufvertrag vorab zu kennen. Übrigens: Erst mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar wird der Immobilienverkauf für beide Parteien rechtlich bindend. Andere Vereinbarungen im Vorfeld – egal ob schriftlich oder mündlich – berechtigen und verpflichten zu nichts (sie lösen aber womöglich Schadenersatzansprüche aus).

Wichtige Elemente, die in der Regel jeder Kaufvertrag für eine Immobilie enthält, sind:

  • Informationen zu den Vertragspartnern
  • Bezeichnung des Kaufgegenstands (z.B. Anschrift, Grundbuchdaten)
  • Vereinbarter Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Voraussetzungen für Kaufpreisfälligkeit
  • Regelungen zur Übergabe der Immobilie
  • Vereinbarungen zur Gewährleistung

Im Falle von Eigentumsgemeinschaften (z.B. bei Wohnungen oder Reihenhäusern) kommen noch Regelungen zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum hinzu, die recht umfassend sein können.

Ganz wichtig: Beide Parteien müssen ausreichend Zeit haben, die Inhalte des Kaufvertrags zu prüfen. In der Regel sind dafür 2 Wochen einzuplanen.

Beim Unterzeichnungstermin für den Hauskauf liest der Notar den Kaufvertrag vollständig vor. Beide Parteien können zu jedem Punkt Fragen stellen und der Vertragstext kann bei Bedarf noch verändert werden. Sind die Vertragsparteien mit dem Vertrag einverstanden, erfolgen Unterzeichnung und notarielle Beurkundung.

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