Die Wohnfläche gehört zu den wichtigsten Informationen überhaupt beim Verkauf oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Sie ist ein maßgebliches Kriterium bei der Bestimmung der Werts einer Immobilie. Doch Vorsicht: Falsche Angaben zur Wohnfläche können erhebliche rechtliche Folgen für Verkäufer haben. Daher sollte die Wohnfläche beim Immobilien-Verkauf vorab verbindlich festgestellt werden. In der Regel wird die Wohnfläche eines Hauses oder einer Wohnung auf Basis der Wohnflächenverordnung bestimmt. Die Verordnung korrekt anzuwenden, ist jedoch bei komplexeren Situationen für Laien kaum möglich.
Am einfachsten ist es, wenn von einer Immobilie die Original-Grundrisse mit Maßen und Flächenangaben vorliegen. Diese Maße sollte ein Verkäufer jedoch noch mal kontrollieren, weil es immer wieder vorkommt, dass Bauvorhaben anders ausgeführt wurden als ursprünglich geplant. Gewisse Toleranzen von 3-5% bleiben zwar in der Regel ohne rechtliche Folgen, doch größere Abweichungen werden schnell problematisch. Von den Grundflächen aus den Bauplänen sind außerdem 3% „Putzzuschlag“ abzuziehen.
Die Ermittlung der Wohnfläche wird jedoch schnell kompliziert, wenn Nutzflächen, Terrassen, Balkone oder Flächen unter Dachschrägen Berücksichtigung finden sollen (oder eben auch nicht). Weitere Faktoren sind Fensternischen, Kamine, Schächte, Wandschränke, Treppen oder Flächen unter Treppen. Kurzum: Wenn Sie ein Haus verkaufen möchten und keine verbindlichen Angaben zu den Wohnflächen gemäß den Bauzeichnungen haben, sollten Sie einen Fachmann beauftragen, die Wohnfläche zu ermitteln. Das kann ein Makler für Sie übernehmen oder Sie geben ein entsprechendes Gutachten in Auftrag. Die Kosten für ein solches Gutachten betragen in der Regel zwischen 250 und 400 Euro, abhängig vom Komplexitätsgrad.
Alternativ zur Wohnflächenverordnung kann die Berechnung auch nach der DIN 277 ermittelt werden. Gemäß diesem Verfahren ergibt sich nicht direkt die Wohnfläche sondern Werte für die Funktions-, Nutz- und Verkehrsflächen.