Bundestag beschliesst Erleichterungen fuer Balkonkraftwerke und Mieterstrom

Bundestag beschließt Solarpaket: Erleichterungen für Balkonkraftwerke

Das „Solarpaket 1“ genannte Gesetzespaket zur Erleichterung der Nutzung von Solaranlagen hat Bundestag und Bundesrat mit mehreren Monaten Verzögerung endlich passiert. Damit können die Neuregelungen mit dem sperrigen Titel „Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ in Kraft treten. Die Regierungsparteien der Ampelkoalition verteidigten das Vorhaben im Bundestag und verwiesen auf den damit einhergehenden Bürokratieabbau. Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, ein erheblicher Anteil davon aus Solarenergie.

Der für Verbraucher wichtigste Baustein des Pakets sind die Neuregelungen zu den sogenannten Balkonkraftwerken. Diese Mini-Solaranlagen können zum Beispiel auf dem Balkon installiert und direkt über die Steckdose angeschlossen werden. Dank dem Gesetz entfällt die bisher oft zeitraubende Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber. Lediglich die Pflicht zur Registrierung des Balkonkraftwerks in einer Datenbank der Bundesnetzagentur bleibt bestehen. Wie die Experten von golem.de berichten, hat der Messstellenbetreiber nach der Anmeldung vier Monate Zeit, um nötigenfalls einen neuen Zweirichtungszähler einzubauen, der den eingespeisten Strom messen kann. In dem Zeitraum bleibe die Nutzung rückwärtsdrehender Zähler erlaubt. „Für Nutzer hat dies den Vorteil, dass der eingespeiste Strom nicht verschenkt wird, sondern sich die Stromrechnung entsprechend reduziert“, so die Fachleute.

Erzeugter Solarstrom kann leichter an Mieter verkauft werden.

Für Immobilieneigentümer sind auch die Neuregelungen zum sogenannten „Mieterstrom“ interessant. Laut t-online.de dürfte die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere private oder gewerbliche Stromverbraucher mit dem neuen Gesetz attraktiver werden. Dazu erklärte der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) gegenüber t-online.de: „Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können demnach ihren Solarstrom barrierearm an Mieterinnen und Mieter abgeben, ohne dass sie zum Energieversorger werden. Das bedeutet unter anderem, dass sie nicht verpflichtet sind, die umfassende Versorgung der Verbraucher mit Strom sicherzustellen.“

Weitere Neuregelungen betreffen due gewerbliche Erzeugung von Solarstrom. So wird die Eispeisevergütung für Dachanlagen auf Gewerbegebäuden mit einer Leistung über 40 Kilowatt als Reaktion auf höhere Baukosten auf 1,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Zusätzlich werden die Mengen für Photovoltaik-Dachausschreibungen etwa verdoppelt, wie t-online.de berichtet. Außerdem sollen mehr Flächen für Solarparks freigegeben werden. Dafür werden Solarkraftwerke auf Freiflächen bis zu einer Leistung von 50 Megawatt förderfähig, bislang waren es Anlagen mit maximal 20 Megawatt.

Foto: Maryana Serdynska/istockphoto.com


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