Umwandlungsverbot Hamburg Vorreiter bei Genehmigungspflicht

Hamburg schützt Mieter: Umwandlung von Wohnungen muss genehmigt werden

Schneller als die meisten anderen Bundesländer macht Hamburg vom neuen Umwandlungsverbot Gebrauch. Der Senat der Hansestadt hat beschlossen, dass die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Häuser mit mehr als 5 Wohnungen genehmigungspflichtig wird. Möglich macht dies ein Instrument des neuen Baulandmobilisierungsgesetzes, das im Juni 2021 in Kraft getreten war.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen von Senatorin Dorothee Stapelfeldt teilte mit, die Genehmigungspflicht gelte zunächst bis zum 31.12.2025. Mit dem Erlass der Verordnung sei Hamburg bundesweiter Vorreiter bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes. Senatorin Stapelfeldt sagte: „Bezahlbaren Wohnraum für alle Hamburgerinnen und Hamburger zu schaffen und zu erhalten, ist eine der vordringlichsten Aufgaben des Hamburger Senats. Heute haben wir ein weiteres wichtiges Instrument eingeführt, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.“

Umwandlungen verringern laut Behörde Angebot an bezahlbaren Wohnungen

Laut der Behörde bestehe erheblicher Handlungsbedarf: Auf Umwandlungen bislang günstiger Wohnungen folgen oft Eigenbedarfskündigungen oder aufwändige Sanierungen sowie schließlich die Weitervermietung zu Preisen, die für die ursprünglichen Mieterinnen und Mieter unerschwinglich sind. Somit werde durch Umwandlungen das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen in Hamburg verringert.

Unter bestimmten Bedingungen wird die Behörde eine Umwandlung aber auch künftig genehmigen. Die Behörde nennt drei mögliche Fälle:

  1. Wenn die Umwandlung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt, um etwa eine Erbengemeinschaft aufzulösen oder den Nachlass auf die Miterben zu verteilen
  2. Wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer die Wohnungen zur eigenen Nutzung an Familienangehörige veräußern will
  3. Wenn mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die aktuellen Mieterinnen und Mieter verkauft werden

Außerdem gilt die Genehmigungspflicht grundsätzlich nicht für Häuser mit wenigen Wohnungen, also 5 oder weniger.

Kritik der Opposition: erst ab 6 Wohnungen

Kritik an der neuen Regelung kommt laut Hamburger Abendblatt von der Oppositionspartei Die Linke. Die Zeitung zitiert deren wohnungsbaupolitische Sprecherin Heike Sudmann: „Der Plan klingt wirklich gut. Aber er hat einen Makel. Das Bundesgesetz ermöglicht eine Genehmigungspflicht bei der Umwandlung bereits ab drei Wohnungen, Hamburg will aber erst ab sechs Wohnungen eingreifen.“

Foto: Canetti/istockphoto.com


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