Hamburg verschärft die Vorgaben für den Klimaschutz und plant unter anderem neue Vorgaben für die Eigentümer von Immobilien und für Neubauten. Das umfassende Maßnahmenpaket soll entscheidend beitragen, dass der CO2-Ausstoß in der Hansestadt bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 70 Prozent sinkt. Bis 2045 soll Hamburg gemäß den Senatsplänen CO2-neutral werden. Nach der Abstimmung im Senat wird das sogenannte „Klimaschutzstärkungsgesetz in der Bürgerschaft beraten und beschlossen werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2024 geplant.
Das Klimaschutzstärkungsgesetz umfasst umfassende Änderungen an mehreren Gesetzen. Konkret ist laut der Mitteilung der Hamburger Umweltbehörde geplant:
Vorgezogene PV-Pflicht bei Bestandsgebäuden: Auf Dächern von Bestandsgebäuden sollen Photovoltaik-Anlagen bereits ab 2024 verpflichtend werden, wenn ein wesentlicher Umbau des Daches ansteht. Mindestens 30 Prozent der Dachfläche müssen dann für Photovoltaik genutzt werden, berichtet das Hamburger Abendblatt. Reparaturmaßnahmen von sturm- oder unwetterbedingten Elementarschäden sollen die Pflicht laut Behörde nicht auslösen.
Einführung einer kombinierten Solargründachpflicht: Ab 2027 werden Neubauten und Bestandsgebäude im Fall eines wesentlichen Umbaus des Daches zur Errichtung eines Solargründachs verpflichtet. Laut Behörde verbinde das Solargründach die Erzeugung erneuerbarer Energie mit Aspekten der Hitzevorsorge, Regenwasserbewirtschaftung und Luftreinhaltung. Laut Abendblatt muss der Anteil der Dachfläche, die für Photovoltaik und Grün genutzt werden muss, bei mindestens 70 Prozent liegen. Für Dächer, die sich technisch nicht eignen, gibt es Ausnahmeregelungen.
Um bereits frühzeitig Anreize für solche Maßnahmen zu gegen, fördert Hamburg die kombinierte Errichtung von Solargründächern mit zusätzlichen 3,5 Mio. Euro in der „Hamburger Gründachförderung“ bis Ende 2026.
Einbau von Wärmepumpen soll baurechtlich erleichtert werden
PV-Pflicht für große Stellplatzanlagen: Für den Fall der Neuerrichtung oder Erweiterung größerer Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Fahrzeug-Stellplätzen wird die Installation von Photovoltaik-Anlagen oberhalb der Stellplätze verpflichtend.
Gelockerte Abstandsregelungen: Durch eine Änderung der Hamburgischen Bauordnung werden bauordnungsrechtliche Abstandsregelungen für Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen gelockert, um Flächen stärker für die Erzeugung Erneuerbarer Energien nutzen zu können.
Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) sagte zu dem Maßnahmenpaket: „Nachdem wir als erstes Bundesland die Solardachpflicht festgeschrieben haben sowie den Kohleausstieg, schreiben wir nun erneut ein Stück Rechtsgeschichte mit der bundesweit erstmaligen Einführung einer kombinierten Solargründachpflicht. Auch werden wir die PV-Pflicht für Bestandsgebäude vorziehen, eine PV-Pflicht für Stellplatzanlagen und eine Erleichterung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien.“ Ausführliche Aussagen des Senators sind in einem Beitrag des NDR zu sehen.
Die vom Senat beschlossenen Maßnahmen sehen außerdem eine Reihe von Infrastrukturprojekten für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien in der Hansestadt vor. Der Ausbau der Netzinfrastruktur für Strom, Wärme und Elektromobilität und eines Wasserstoffnetzes soll bei städtischen Planungen und möglichen Konflikten Vorrang bekommen. Die Errichtung von Windkraftanlagen soll vereinfacht werden, indem das Widerspruchsverfahren in Verwaltungsverfahren abgeschafft wird.
Senat setzt auf schnelleren Ausbau von Photovoltaik
„Wir setzen auf den schnellen Ausbau der Photovoltaik, auf öffentlichen Nahverkehr, steigen bei der Fernwärme vollständig aus der Kohle aus, setzen mit unseren öffentlichen Unternehmen konsequent auf die Dekarbonisierung, investieren in den Landstrom im Hafen – der klimafreundliche Umbau der Stadt nimmt weiter zügig an Fahrt auf“, sagte Umweltsenator Jens Kerstan bei der Vorstellung der Pläne.
Hamburgs Bürger müssen sich noch auf weitere Gebäude-Maßnahmen zum Klimaschutz einstellen. Denn laut Kerstan warte der Senat bei anderen Maßnahmen wie der Anhebung des Anteils Erneuerbarer Energien beim Heizungstausch noch die Vorgaben des Bundes gemäß dem vom Bundestag zu beschließenden Gebäudeenergiegesetz ab.
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