Der Hamburger Senat hat die in der Hansestadt geltende Kappungsgrenze für Mieterhöhungen um fünf Jahre verlängert. Die Verordnung soll Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen schützen. Mit der Kappungsgrenze seien Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen weiterhin auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren begrenzt, teilte der Senat mit. Die Verordnung tritt zum 1. September in Kraft und gilt für fünf Jahre. Sie schließt lückenlos an die seit 2013 bestehende Regelung an.
Am selben Tag verlängert sich in Hamburg außerdem die Kündigungsschutzfristverordnung . Ihre Laufzeit beträgt weitere 10 Jahre. Sie soll Mieterinnen und Mieter schützen, wenn ihre Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft worden sind. In diesem Fall sind Kündigungen wegen Eigenbedarf oder wirtschaftlicher Verwertung für 10 Jahre nicht möglich.
Die Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karen Pein, sieht die beiden Verordnungen als wichtiges Signal an Hamburgs Mieterinnen und Mieter. „Der Senat nutzt auch weiterhin alle bundesgesetzlich verankerten Möglichkeiten, die Menschen in der Hansestadt vor Mieterhöhungen und Kündigungen zu schützen. Zum einen sorgen wir dafür, dass die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren auch die nächsten fünf Jahre gilt. Zum anderen schützen wir Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft worden sind, mit der zehnjährigen Sperrfrist konsequent vor Kündigungen“, sagte sie laut der Senatsmitteilung.
Mieterhöhung darf maximal 15% in drei Jahren betragen
Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (siehe § 558 Abs. 3 BGB). In Gebieten mit besonders angespannten Wohnungsmärkten – wie in Hamburg – kann die Kappungsgrenze auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren festgelegt werden, sofern die Landesregierungen per Verordnung feststellen, dass die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist. Da Indexmieten und Staffelmieten gesetzlich davon ausgenommen sind, setzt sich Hamburg auf Bundesebene hier für eine diesbezügliche gesetzliche Regelung ein.
Hamburger Mieterverein fordert noch schärfere Regelungen
Dem Mieterverein zu Hamburg gehen die Regelungen des Senats nicht weit genug. „Dessen ungeachtet fordert der Mieterverein zu Hamburg eine weitere Absenkung der Kappungsgrenze auf die im Koalitionsvertrag der Ampel-Bundesregierung vereinbarten 11 Prozent. Darüber hinaus muss die Möglichkeit, vermieteten Wohnraum nach Erwerb wegen Eigenbedarf zu kündigen ganz und gar ausgeschlossen werden“, heißt es von dem Verband.
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