Viele Immobilienkäufer ächzen unter den stark gestiegenen Zinsen für Bankkredite. In Hamburg können Käufer jetzt von einem geförderten Darlehen profitieren. Für selbst genutztes Wohneigentum bietet die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) einen zinsgünstigen Kredit über maximal 150.000 Euro an. Der Darlehenszins ist mit zwei Prozent nur rund halb so hoch wie die aktuell marktüblichen Zinsen der Geschäftsbanken.
Mit dem neuen IFB-Eigenheimdarlehen mache man den Eigenheimerwerb in der Hansestadt wieder erschwinglicher, sagt Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen laut Hamburger Abendblatt. „Junge Familien sind traditionell eine starke Käuferschicht, sie sind derzeit jedoch ganz besonders von der angespannten Lage am Wohnungsmarkt betroffen“, so die Senatorin weiter.
Zinssatz mit 2% nur rund halb so hoch wie aktuell üblich
Laut IFB HH können natürliche Personen für den erstmaligen Bau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum Anspruch die Förderung beantragen. „Das IFB-Eigenheimdarlehen ergänzt nachrangig Ihr Bankdarlehen und wird für 15 Jahre zu einem Zinssatz von 2 % gewährt. Die Antragstellung erfolgt über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl, das eine Kooperationsvereinbarung mit uns geschlossen hat“, schreibt die IFB HH auf ihrer Webseite.
Das maximale Darlehensvolumen beträgt 150.000 Euro. Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Berücksichtigt werden die Grundstücks- und Kaufpreiskosten sowie die Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen und die Erwerbsnebenkosten.
Einkommensgrenzen begrenzen Förderung auf niedrige und mittlere Einkommen
Laut IFB HH gelten für die Förderung Einkommensgrenzen. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die nachfolgenden Einkommensgrenzen, bestehend aus dem zu versteuernden Einkommen, nicht überschreiten.
- 1 Personenhaushalt: 75.000 Euro
- 2 Personenhaushalt: 100.000 Euro
- Je weiterem Kind älter als 18 Jahre erhöht sich die Grenze um 20.000 Euro
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen zu verwechseln und liegt in der Regel darunter. Den entsprechendem Wert kann man im Steuerbescheid des Finanzamt aus dem Vorjahr nachschauen, sofern sich die Einkommensverhältnisse in der Zwischenzeit nicht wesentlich geändert haben.
Antragstellung erfolgt über die Bank, die das übrige Darlehen finanziert
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens – spätestes jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages – beim Finanzierungsinstitut, das das Vorhaben finanziert, zu stellen. Infrage kommen jedoch nur Banken, die eine Kooperationsvereinbarung mit der IFB Hamburg abgeschlossen haben (hier Liste aufrufen). Planungs- und Beratungsleistungen gelten laut IFB HH nicht als Beginn des Vorhabens. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig. Infrage kommt zum Beispiel die Förderung für klimafreundlichen Neubau der KfW.
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