Familien freuen sich über die neue Förderung der KfW-Bank für klimafreundliche Neubauten

Neue Bundesförderung für Familien geht an den Start

Ab Juni 2023 können Familien mit Kindern das neue „Baukindergeld“ der Bundesregierung beantragen. Doch der Begriff trügt: Denn bei dem neuen Baukindergeld handelt es sich nicht um die Wiederauflage der Zuschüsse, die der frühere CSU-Bundesbauminister Horst Seehofer großzügig in einem Gesamtvolumen von fast 10 Mrd. Euro verteilt hatte. Es sind zinsvergünstigte Darlehen der staatlichen KfW-Bank, deren Vergabe an strenge Kriterien geknüpft ist.

Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen können für den Neubau eines klimafreundlichen Hauses gemäß dem Effizienzhausstandard EH40 KFN zinsgünstige Kredite von der Förderbank KfW bekommen. Zum Start werde ein Zinssatz von 1,25 Prozent aufgerufen, erklärte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Das ist deutlich günstiger als die marktüblichen Zinsen von aktuell rund 3,5-4,0 Prozent für Kredite mit zehnjähriger Zinsbindung.

Laut Geywitz können eine Familie mit 2 Kindern so bis zu 30.000 Euro sparen. „Das neue Programm ist für Eigentümer eine verlässliche Stütze und macht damit klimafreundliche Bauprojekte plan- und bezahlbar“, sagte Geywitz laut dem Hamburger Abendblatt. Nach Angaben ihres Ministeriums seien 75% der Haushalte mit Kindern in Deutschland antragsberechtigt.

Das sind die Voraussetzungen für die Beantragung

Die Voraussetzungen für eine Gewährung des Förderdarlehens sind:

  • Familien mit mindestens einem minderjährigen im Haushalt lebenden Kind
  • Ein maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen von 60.000 Euro (bei 1 Kind)
  • 10.000 Euro mehr Jahreseinkommen für jedes weitere im Haushalt lebende minderjährige Kind
  • Förderung eines Neubaus zur Selbstnutzung. Der Kauf von Bestandshäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Es muss sich um die erste eigene Immobilie der Antragsteller handeln

Das Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ ist auf ein jährliches Volumen von 350 Millionen Euro gedeckelt, was Experten zufolge womöglich zu niedrig angesetzt ist. Pro Antragsteller soll ein Kredit von maximal 240.000 Euro zur Verfügung stehen. Weitere Informationen stellt das Bundesbauministerium als FAQ zur Verfügung.

Details zu dem neuen Förderprogramm finden sich auf der Webseite der KfW-Bank. Das Programm kann mit dem KfW-Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau“ kombiniert werden. Bei Nachweis des zusätzlichen Qualitätssiegels „Nachhaltige Gebäude“ (QNG) ist eine erhöhte Förderung möglich.


Foto: gpointstudio/istockphoto.com

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