Hamburg will Wohnungsbauflächen, die Eigentümer aus spekulativen Gründen nicht bebauen, künftig mit einer erhöhten Grundsteuer treffen – der Grundsteuer C. Aufgrund der vorhandenen Bodenknappheit werde die Grundsteuer C künftig zur Ankurbelung des Wohnungsbaus flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet erhoben, teilte der Hamburger Senat mit. „Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung von Bodenspekulation geleistet werden. Adressaten sind Spekulanten, nicht die Oma, die ein Grundstück zur Bebauung für ihre Enkel zurückhält“, sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD).
Allerdings sollen laut Behörde in der Regel nur wirtschaftliche Einheiten unter die neue Grundsteuer C fallen, auf denen eine Mehrfamilienhausbebauung mit drei oder mehr Wohnungen möglich ist. Dies entspricht unter Berücksichtigung der erforderlichen Gebäudeverkehrsflächen einer potentiellen Geschossfläche von mehr als 300 Quadratmetern pro wirtschaftlicher Einheit. Die klassische Einfamilienhaus-Situation bleibt damit bei der Grundsteuer C außer Betracht. Für unbebaute wirtschaftliche Einheiten, für die ein Bebauungsplan aufgestellt wird, durch welchen erstmals Baurecht für Wohnungsbau geschaffen wird, wird eine Sperrfrist von drei Jahren für die Erhebung der Grundsteuer C eingeführt.
Ab 2025 neue Grundsteuer in Hamburg für alle
Gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird in Hamburg (und allen anderen Bundesländern) ab 2025 die Grundsteuer für den Besitz von Immobilien neu geregelt. Haus- und Wohnungseigentümer bezahlen dabei die Grundsteuer B. Deren finale Höhe steht in der Hansestadt noch nicht fest. Finanzsenator Dressel beteuert aber immer wieder, dass die Steuer nach der Reform 2025 „aufkommensneutral“ erhoben werde. Sprich: Die Einnahmen sollen nach der Reform nicht höher sein als zuvor. Die Behörde will den in Hamburg geltenden „Hebesatz“ entsprechend anpassen. Eine Entscheidung über den Hebesatz steht noch aus. Dressel sagte dazu: „Es bleibt bei unserem Versprechen der Aufkommensneutralität auf Basis der Werte von 2025 – im Gesamtaufkommen und in den Segmenten Wohnen und Nicht-Wohnen. Bis zum Sommer 2024 wird das Hebesatzgesetz beschlossen sein, dann kann jede und jeder genau berechnen, wie die Grundsteuer für sie oder ihn zukünftig ausfallen wird.“
UPDATE: Hamburg schlägt neue Hebesätze für Grundsteuer vor
Die Hamburger Finanzbehörde zog Mitte Juli 2023 ein positives Zwischenfazit der Grundsteuer-Reform. Rechnerisch habe die Rückmeldequote bis Mitte Juli bei den Grundsteuererklärungen bei 102,24 Prozent – inkl. möglicher Mehrfachabgaben – gelegen. Zu den rund 433.000 Eingängen gebe es rund 160.000 Grundsteuerwertbescheide (ca. 37%). Mittlerweile lägen außerdem rund 14.100 Einsprüche vor. „Damit liegt die Einspruchsquote unter 10 Prozent“, hieß es seitens der Behörde.
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