Für Eigentümer größerer Mehrfamilienhäuser mit Gasheizung ist es schon seit letztem Jahr Pflicht: Sie müssen die Heizungsanlage prüfen und einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Nun sind die Eigentümer von Häuser mit 6 bis 9 Wohnungen an der Reihe. Sie müssen diese Aufgaben bis spätestens zum 30.09.2024 erledigen. Es bietet sich an, die Prüfung rechtzeitig zu planen und am besten mit der jährlichen Wartung der Anlage zu verbinden. Für Eigentümer von Einfamilienhäusern und Wohnhäusern mit maximal 5 Wohnungen gibt es keine entsprechende Vorschrift.
Die Prüfung der Heizung wird von Heizungsbaubetrieben, Schornsteinfegern oder Energieberatern übernommen. Auf Haufe.de heißt es dazu: „Bei der Heizungsprüfung wird geklärt, ob die Einstellungen der Regelung optimiert sind. (…) Geprüft wird außerdem, ob der Einsatz einer neuen Hocheffizienzpumpe oder Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren erforderlich sind.“
Deutlich aufwändiger ist der hydraulische Abgleich des Heizsystems. Im Rahmen dieser Maßnahme werden unter anderem folgende Punkte geprüft:
- Ermittlung der erforderlichen Wärmeleistung zur Beheizung der Wohnräume
- Berechnung der optimalen Wassermenge und Vorlauftemperatur für das Heizsystem
- Abgleich der Widerstände im Heizkreislauf und der Pumpenleistung
- Berechnung der Pumpenleistung für die Umwälzpumpe
Durch den hydraulischen Abgleich wird sichergestellt, dass genau die richtige Menge Heizwärme verteilt wird, um alle Räume im Haus gleichmäßig zu erwärmen.
Schätzungen zufolge lässt sich durch einen ordnungsgemäßen hydraulischen Abgleich bis zu 15 Prozent Heizenergie sparen. Weitere Informationen zum hydraulischen Abgleich finden sich hier. Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich betragen ab rund 800 Euro, wobei zwei verschiedene Verfahren unterschieden werden (Verfahren A und B). Müssen Thermostate oder die Heizungspumpe ersetzt werden, kommen schnell mehrere Hundert Euro Kosten dazu.
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