Seit Jahren macht die Grundsteuer Schlagzeilen. Zuletzt äußerte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz verfassungsrechtliche Zweifel am Bundesmodell der Grundsteuerreform, das in dem Bundesland angewendet wird. Verfassungsrechtler und der Steuerzahlerbund sehen das Modell auf der Kippe. Hamburg hat sich für einen anderen Weg entschieden und führt ab 2025 ein eigenes Modell für die Erhebung der Grundsteuer ein. Doch auch in der Hansestadt gibt es nun Probleme mit der Einführung der neuen Grundsteuer. Die endgültigen Grundsteuerbescheide will die Finanzbehörde erst später verschicken als ursprünglich geplant, was vor allem der Wohnungswirtschaft sauer aufstößt. Die Opposition wittert ein Wahlkampfmanöver.
Für fast alle der rund 423.000 Immobilien in Hamburg gaben die Eigentümer inzwischen die geforderten Erklärungen gegenüber dem Finanzamt ab. Die Abgabefrist für diese Grundsteuererklärungen endete zum 31.01.2023. Seitdem erstellte die Finanzbehörde basierend auf den Erklärungen für rund 60 Prozent aller Immobilie einen Grundsteuerwertbescheid. Laut der Behörde solle der überwiegende Teil aller Grundsteuerwertbescheide bis zum 30.06.2024 verschickt werden. Die übrigen Grundsteuerwertbescheide folgen bis Ende 2024. „Ausgeprägte Brieffreundschaften mit Steuerpflichtigen“ würden die Sache im Einzelfall weiter verzögern, witzelte laut abendblatt.de Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) bei der Landespressekonferenz Anfang 2024.
Aus diesen Wertbescheiden geht jedoch nicht die Höhe der tatsächlichen Grundsteuer hervor. Diese ergibt sich final erst mit der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer, über dessen Höhe Hamburg selbst entscheiden kann. Finanzsenator Dressel beteuert immer wieder, den Hebesatz so festzulegen, dass sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer in Hamburg nicht verändert. Er bezeichnet dies als „Prämisse der Aufkommensneutralität“. Für einzelne Eigentümer wird es trotzdem teils deutlich teurer oder günstiger werden. Laut Dressel soll über den Hebesatz der Grundsteuer B sowie die Messzahl für Nutzflächen vor der Sommerpause 2024 entschieden werden. Erst dann könne konkret berechnet werden, wie hoch die Grundsteuer im Einzelfall sein werde, teilte die Finanzbehörde mit.
UPDATE: Hamburg schlägt neue Hebesätze für Grundsteuer vor
Ab Inkrafttreten der Reform 2025 solle die Grundsteuer in Hamburg außerdem nur noch in zwei statt wie bisher vier Raten bezahlt werden. Die neuen Fälligkeitstermine sollen der 15.05. und 15.11. des jeweiligen Jahres sein. Abschließend teilt die Behörde noch mit: „Rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin (15. Mai 2025) werden im 1. Halbjahr 2025 die Grundsteuermessbetrags- und Grundsteuerbescheide verschickt werden.“ An diesem Satz entzündet sich nun der Protest der Opposition in der Hamburger Bürgerschaft und der Wohnungswirtschaft.
CDU-Finanzexperte Thilo Kleibauer sagte laut abendblatt.de: „Es kann nicht sein, dass die finalen Bescheide erst im zweiten Quartal 2025 und nicht wie bislang versprochen bis zum Ende dieses Jahres verschickt werden. Dies erweckt den Eindruck, dass die Hamburgerinnen und Hamburger hier unliebsame Nachrichten erst nach der kommenden Bürgerschaftswahl erhalten sollen.“ Die geplante Änderung der Zahlungstermine von viertel- auf halbjährlich irritiere zusätzlich, so Kleibauer. Kritik kommt auch vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen. „Kritisch sehen unsere Unternehmen, dass die Bescheide nun doch erst im Frühjahr kommenden Jahres verschickt werden sollen“, so Verbandsdirektor Andreas Breitner laut abendblatt.de. „Gerade für Wohnungsunternehmen stehen dann immer noch erhebliche Umsetzungsarbeiten an.“
Foto: Canetti/istockphoto.com