CO2-Abgabe soll zwischen Eigentümer und Mieter verteilt werden

Vermieter von Immobilien werden ab 2023 an CO2-Abgabe beteiligt

Nach langem Hinundher hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, ab 2023 Vermieter an den Kosten der CO2-Abgabe zu beteiligen. Bisher tragen Mieter die Mehrkosten allein. Abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes sollen Vermieter künftig bis zu 90% der Mehrkosten durch die CO2-Abgabe zahlen. Darauf hat sich die Ampelkoalition verständigt. Die Pläne müssen noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

2021 führte die Regierung eine Abgabe für CO2-Emmissionen in Höhe von 25 Euro pro Tonne ein, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Aktuell beträgt der Preis 30 Euro pro Tonne. Bis 2025 soll die Abgabe schrittweise auf 55 Euro steigen. Die CO2-Abgabe führt zu einer spürbaren Erhöhung der Kosten für Erdgas und Heizöl und belastet so die Kosten fürs Heizen. Für einen Haushalt mit 4 Personen, der in einer unsanierten Wohnung lebt, schätzt der Mieterbund die Mehrkosten aktuell jährlich auf rund 150 Euro.

Ministerien einigen sich auf Stufenmodell

Die drei Bundesministerien für Umwelt, Bau und Justiz haben sich nun auf einen Kompromiss verständigt. Das Wirtschaftsministerium von Grünen-Minister Robert Habeck teilte dazu mit: „Im Gebäudebereich soll der CO2-Preis Vermieter motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mieter dazu, sparsam mit Energie umzugehen.“ Der CO2-Preis habe bislang nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfaltet. Dem will die Bundesregierung mit dem neuen Stufenmodell für Wohngebäude nun ab dem 1.1.2023 abhelfen.

Mit dem Stufenmodell werden die CO2-Kosten künftig anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes anteilig zwischen Mietern und Vermietern verteilt. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes ausfällt, desto höher ist der Kostenanteil, den die Vermieter aufzubringen haben. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro m2 geknüpft, erläutert das Bundeswirtschaftsministerium.

Die Verteilung der Kosten für die CO2-Abgaben erfolgt in 10 Stufen:

Die Beteiligung der Vermieter an der CO2-Abgabe hängt von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. (Quelle: BMWK)

Die Ministeriumsgrafik liest sich so: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (>=52 kg CO2/m2/a) haben die Vermieter 90 Prozent der Mehrkosten durch die CO2-Abgabe zu bezahlen. Auf die Mieter entfallen nur 10 Prozent der Zusatzkosten. Sobald das Wohngebäude dem sehr effizienten Standard (EH 55) entspricht, tragen die Mieter die Abgabe allein. Ausnahmen kann es laut Ministerium geben, wenn Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können.

Laut Wirtschaftsministerium soll der von den Mietparteien zu tragende CO2-Kostenanteil über die Heizkostenabrechnung ermittelt werden. Habecks Ministerium verlautbart dazu: „Den Vermietern werden mit der Brennstoffrechnung alle für die Berechnung erforderlichen Daten an die Hand gegeben, sodass sie die Verteilung der CO2-Kosten leicht ermitteln können.“ Die Einfachheit dieses Vorgehens bezweifeln Experten jedoch und sehen weitere bürokratische Lasten auf die Vermieter von Wohngebäuden in Deutschland zukommen. Laut haufe.de prüfe die Regierungskoalition daher, ob das Modell auf Daten in den Energieausweisen umgestellt werden kann. Zu klären sei auch, welche Regelungen der Gesetzentwurf für Fernwärme und Gasetagenheizungen vorsehe. Auf CO2-Emissionen der Wärmeerzeugung bei Fernwärme zum Beispiel hätten Vermieter keinen Einfluss.

Bei Nichtwohngebäuden wie gewerblichen Einheiten gilt hingegen eine pauschale 50:50 Aufteilung, wie sie im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Bespiel über die Mietkosten vereinbaren.

Foto: Uladzimir Cyargeenka/istockphoto.com


Nach oben scrollen