Die Abgeschlossenheit von Immobilien bedeutet, dass Wohnungen oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind. Die Bescheinigung ist erforderlich, um zum Beispiel Eigentumswohnungen innerhalb von Mehrfamilienhäusern zu schaffen und anschließend zu verkaufen. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch notwendig.
Die Abgeschlossenheit wird vom zuständigen Bauamt auf Antrag des Eigentümers bzw. eines bevollmächtigten Dritten erklärt. Der Eigentümer muss dazu in Hamburg folgende Unterlagen vorlegen:
- Formloser schriftlicher Antrag der Grundeigentümer
- Aufteilungspläne (2fach)
- Bereits vorliegender Bescheid (z.B. Baugenehmigung)
Die Aufteilungspläne werden in der Regel von einem Architekten oder Vermesser erstellt. Es kann grundsätzlich nur eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für sämtliche Gebäude auf einem Grundstück erteilt werden (Ausnahme: Schaffung von Dauerwohn-/Nutzungsrechten). Der Ausstellung durch die Behörde ist (außerhalb laufender Verfahren) kostenpflichtig und kostet mindestens 63 Euro.