Mittelbare Grundstücksschenkung

Die mittelbare Grundstücksschenkung gilt unter Steuerexperten als probates Mittel, um bei größeren Vermögen die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuerlast zu reduzieren. Von einer mittelbaren Grundstücksschenkung spricht man, wenn der Beschenkte Geld zur Verfügung gestellt bekommt, um damit ein bestimmtes Grundstück zu kaufen bzw. zu bebauen. Fachleute wie die Münchner Steuerberaterin Regina Funke-Lachotzki warnen jedoch davor, „dass die Voraussetzungen für eine mittelbare Grundstücksschenkung von den Beteiligten nicht präzise eingehalten werden und die Finanzverwaltung von einer Geldzuwendung ausgeht“.

Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem, dass im Voraus eine klare und eindeutige Schenkungsabrede hinsichtlich des Grundstücks bzw. der Immobilie getroffen werden muss. Weiterhin muss zwischen der Auszahlung des Geldbetrags und der Anschaffung bzw. dem Errichten des Gebäudes ein zeitlicher Zusammenhang bestehen. Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt auch dann vor, wenn nicht der gesamte Kaufpreis zugewendet wird, sofern der Betrag wesentlich genug ist. Funke-Lachotzki schreibt jedoch: „Damit die Finanzverwaltung von einer mittelbaren Grundstücksschenkung ausgeht, sind die Regularien dieses Rechtsinstituts penibel einzuhalten.“ (Quelle: Bayerische Hausbesitzer-Zeitung, Ausgabe 08/2020, S. 418)

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