Nachbarschaftsrecht

In Hamburg gibt es – im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern – kein eigenes Nachbarschaftsrecht. Es gelten im Wesentlichen die Bestimmungen aus der Hamburger Bauordnung sowie des BGB in Verbindung mit dem Richterrecht. Dabei ist das Nachbarschaftsrecht oft von Bedeutung, wenn sich zwei Anrainer über die Fragen des Neben- und Miteinanders auseinandersetzen. Typische Fragenkomplexe sind:

  • Bepflanzung auf und an der Grenze
  • Umgang mit Grünschnitt (Beschnitt Bäume, Hecken) und Fallobst an der Grenze
  • Bau von Garagen, Carports, Zäunen und Wänden an den Grenzen
  • Lärm spielender Kinder, Umgang mit Haustieren und Ruhestörung

Der Grundeigentümerverband Hamburg gibt auf seiner Webseite Antworten auf die wichtigsten Streitpunkte zwischen Nachbarn.

Hinsichtlich der Frage, inwieweit nachbarschaftliche Belange bei der Prüfung von Baugenehmigungen in Hamburg zu berücksichtigen sind, hat die Stadtentwicklungsbehörde ein Merkblatt veröffentlicht. Dort ist beschrieben, in welchen Konstellationen Nachbarschaftzustimmung und Nachbarschaftsbeteiligung bei Bauvorhaben von rechtlicher Bedeutung sind.

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