Nebenkosten (Betriebskosten)

Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, berechnet dem Mieter neben der Kaltmiete einen monatlichen Betrag als Vorauszahlung auf die Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt). Einmal jährlich rechnet er diese Vorauszahlungen gegen die tatsächlichen Nebenkosten der vorigen Abrechnungsperiode ab. Die tatsächlichen Nebenkosten ergeben sich typischerweise aus der Jahresabrechnung der Eigentümergemeinschaft bzw. der Verwaltung oder müssen vom Eigentümer selbstständig ermittelt werden, wenn er ohne WEG als Vermieter tätig ist.

Welche Kosten der Vermieter auf den Mieter als Nebenkosten umlegen darf, ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen den Mietparteien, da dies nicht vollständig und eindeutig gesetzlich geregelt ist. Wichtig ist zunächst, dass im Mietvertrag eine Verpflichtung für den Mieters zur Übernahme der Betriebskosten enthalten ist. Rechtlich bindende Vorgaben ergeben sich dann aus der Betriebskostenverordnung.

Typische auf den Mieter umlegbare bzw. durch ihn zu tragende Betriebskosten sind Ausgaben für:

  • Heizung
  • Warm- und Kaltwasser
  • Abwasser und Abfall
  • Allgemeinstrom
  • Hausmeister und Hausreinigung
  • Pflege Außenanlagen und Garten
  • Gehewegreinigung und Schneeräumen
  • Grundsteuer B

Für Käufer von Häusern oder Wohnungen zum Zweck der Vermietung ist wichtig zu wissen, dass das Hausgeld höher ist als die auf den Mieter umlegbaren Betriebskosten. Denn das Hausgeld umfasst auch zum Beispiel Kosten für Reparaturen und Sanierungen, das Verwalterhonorar oder Zahlungen in die Instandhaltungsrücklage.

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