Wegewart

Wer in Hamburg für ein Bauvorhaben eine Gehwegüberfahrt errichten möchte, muss die Gegebenheiten vor Ort zuvor mit dem zuständigen Wegewart besichtigen. Der Wegewart legt fest, in welcher Größe und an welcher Stelle die Zufahrt – unter Berücksichtigung der baulichen Belange – hergestellt werden soll. 

Zur Beantragung von Gehwegüberfahrten können Sie die Website des Hamburg Service nutzen (Gehwegüberfahrt Herstellung beantragen – hamburg.de) oder die Website des zuständigen Bezirksamts. Zuständig für die Bearbeitung entsprechender Sondernutzungen ist zum Beispiel das Servicezentrum des WBZ, erreichbar unter sondernutzungen@wandsbek.hamburg.de.

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