Wegewart

Wer in Hamburg für ein Bauvorhaben eine Gehwegüberfahrt errichten möchte, muss die Gegebenheiten vor Ort zuvor mit dem zustädingen Wegewart besichtigen. Der Wegewart legt fest, in welcher Größe und an welcher Stelle die Zufahrt – unter Berücksichtigung der baulichen Belange – hergestellt werden soll. Über ihn laufen die Anträge.

Die jeweils vor Ort zuständigen Wegewarte können über die Bezirksämter angesprochen werden. Sie sind im jeweiligen Bezirksamt dem Fachamt für das Management des öffentlichen Raum zugeordnet.

  • Im Bezirk Hamburg-Nord wenden Sie sich an die Rufnummer 040 / 428 04-613
  • Im Bezirk Hamburg-Wandsbek an die Rufnummer 040 / 428 81-3061

Beim Wegeart können Sie auch Schäden an den Gehwegen melden. Alternativ nutzen Sie den Hamburger „Melde-Michel“.

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