Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt ab dem 1. Mai 2021 für die Erstellung von Energieausweisen das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für Verkäufer und Vermieter von Wohnimmobilien wie Häusern oder Wohnungen bringt das eine Reihe von Neuregelungen mit sich. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen zum Energieausweis haben wir in einem Blog-Beitrag für Sie zusammengestellt.
Folgende 10 Fragen und Antworten zum Energieausweis sollten Verkäufer oder Vermieter von Häusern oder Wohnungen in Hamburg kennen:
Wer ein Haus oder eine Wohnung ganz oder teilweise verkauft oder vermietet, muss Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzeigen. Der Ausweis muss Interessenten bei einer Besichtigung gezeigt oder deutlich sichtbar ausgehängt werden. Spätestens beim Abschluss eines Kaufvertrags ist der Ausweis an den künftigen Eigentümer zu übergeben. Energieausweise sind maximal 10 Jahre gültig.
Verstöße gegen die gesetzlichen Pflichten zum Energieausweis können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Wenn zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Immobilien-Anzeige ein gültiger Energieausweis vorliegt, müssen folgende Angaben in der Anzeige genannt werden:u003cbru003e- Art des Energieausweises (Bedarf-/Verbrauchsausweis)u003cbru003e- Endenergiebedarf/Endenergieverbrauchu003cbru003e- wesentlicher Energieträgeru003cbru003e- Baujahru003cbru003e- Energieeffizienzklasse
Anwesen, die unter Denkmalschutz stehen, sowie kleine Gebäude mit weniger als 50 m2 Fläche sind von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises befreit.
Einfach und günstig kann ein Verbrauchsausweis erstellt werden. In ihm wird der tatsächliche Energieverbrauch der vergangenen 3 Jahre dokumentiert. Aufwändiger und teurer ist die Erstellung eines Bedarfsausweises. Dafür wird der energetische Zustand des Gebäudes ermittelt und daraus der Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Zum Beispiel müssen die Wärmedämmwerte der relevanten Bauteile wie Wände, Dach und Fenster und die energetische Leistung der Heizung durch einen zertifizierten Fachmann geprüft werden.u003cbru003eOb ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis erstellt werden muss, ist im Einzelfall gemäß §80 u003ca href=u0022https://www.hamburger-immobilien.de/haus-verkaufen/was-bedeutet-das-neue-geg-fuer-immobilien-eigentuemer/u0022u003eGebäudeenergiegesetz (GEG)u003c/au003e zu prüfen. Die Art des Ausweises hängt sowohl von der Art und dem Alter des Gebäudes als auch vom Anlass für die Erstellung ab.
Ein Energieausweis wird in der Regel für ein Gebäude ausgestellt und nicht für eine einzelne Wohnung. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Verwalter für die Beschaffung des Energieausweises zuständig. Die Kosten gehen zu Lasten der Eigentümergemeinschaft.
Mit Inkrafttreten der u003ca href=u0022https://www.hamburger-immobilien.de/haus-verkaufen/was-bedeutet-das-neue-geg-fuer-immobilien-eigentuemer/u0022u003eNeureglungen zum Energieausweis durch das GEGu003c/au003e muss der Ausweis qualifizierte Modernisierungsempfehlungen enthalten. Der Aussteller besichtigt dazu die Immobilie oder muss mindestens Bilder auswerten, mit denen die energetische Situation des Gebäudes beurteilt werden kann.
Sofern der Eigentümer einer Immobilie Daten für die Erstellung des Energieausweises zur Verfügung stellt, haftet er für die Richtigkeit dieser Daten. Jedoch dienen Energieausweise laut einem Bericht in der Bayerischen Hausbesitzer-Zeitung (Ausgabe 04/2021, S. 184) nur zu Informationszwecken und sollen einen überschlägigen Vergleich ermöglichen. Daher kann ein Mieter keine Ansprüche auf Mietminderung daraus ableiten, sofern der Ausweis nicht explizit zum Teil des Mietvertrags erklärt wurden. Die bloße Aushändigung stellt laut dem Bericht auch keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des §434 BGB dar.
Energieausweise dürfen nur von Personen mit baufachlicher Qualifikation ausgestellt werden. Dazu zählen Architekten, Energieberater, Ingenieure, Kaminkehrer oder Handwerksmeister mit entsprechender Qualifikation. Der Austeller des Energieausweises muss mit einer Nummer bei der Registrierungsstelle erfasst sein. Eine Liste solcher Experten findet sich zum Beispiel bei der u003ca href=u0022https://www.dena.de/newsroom/energieeffizienz-expertenliste/u0022 target=u0022_blanku0022 rel=u0022noreferrer noopeneru0022u003eDENAu003c/au003e.
Eigentümer vermieteter Immobilien können die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen. Die Kosten sind jedoch als Werbungskosten bei Mieteinnahmen absetzbar.
Sollten Sie aktuell den Verkauf Ihrer Immobilie in Hamburg planen, werfen Sie gern einen Blick auf die Liste der Unterlagen, die Sie für den Verkauf benötigen. Oder sprechen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gern.
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