Energieausweise für Häuser und Wohnungen – 10 Tipps für Verkäufer und Vermieter

Nach Ablauf der Übergangsfrist gilt ab dem 1. Mai 2021 für die Erstellung von Energieausweisen das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für Verkäufer und Vermieter von Wohnimmobilien wie Häusern oder Wohnungen bringt das eine Reihe von Neuregelungen mit sich. Details zu den gesetzlichen Neuregelungen zum Energieausweis haben wir in einem Blog-Beitrag für Sie zusammengestellt.

Folgende 10 Fragen und Antworten zum Energieausweis sollten Verkäufer oder Vermieter von Häusern oder Wohnungen in Hamburg kennen:

Sollten Sie aktuell den Verkauf Ihrer Immobilie in Hamburg planen, werfen Sie gern einen Blick auf die Liste der Unterlagen, die Sie für den Verkauf benötigen. Oder sprechen Sie uns direkt an. Wir beraten Sie gern.

Foto: AndreyPopov/istockphoto.com


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