Haus oder Wohnung verkaufen Spekulationsfrist

Fällt mit der neuen Bundesregierung die Befreiung von der Spekulationssteuer bei Immobilien?

Update: Am 24.11. haben die künftigen Regierungspartner ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die Abschaffung der Befreiung von der Spekulationssteuer findet sich darin zunächst nicht. Details zu den Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf Immobilieneigentümer und Käufer finden sich in unserem aktuellen Blogbeitrag.

Wer die Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagswahl studierte, konnte bereits vor der Wahl ahnen: Vermutlich wird es die Befreiung von der Spekulationssteuer beim Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien nicht mehr lange geben. Denn bisher muss der Zugewinn bei einem solchen Verkauf von privat nicht versteuert werden, sofern der Erwerb der Immobilie mindestens 10 Jahre zurückliegt. Mit dieser Steuerbefreiung könnte bald Schluss sein. Auch Wirtschaftsexperten haben diese Pläne inzwischen befürwortet.

Durch die Spekulationsfrist profitierten Verkäufer von Immobilien in den vergangenen Jahren besonders. Denn seit Jahren steigen die Preise für Häuser und Wohnungen – zuletzt sogar so stark wie selten. Das Statistische Bundesamt vermeldete für das 2. Quartal 2021 einen Preisanstieg für Eigentumswohnungen und Häuser bundesweit von durchschnittlich 10,9% gegenüber dem Vorjahresquartal. Laut den Statistikern war dies der stärkste Preisanstieg seit dem Jahr 2000. An der Spitze liegen weiterhin die großen Metropolen wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf.

SPD will Steuerfreiheit nach 10 Jahren abschaffen

In den Wahlprogrammen von Linken, Grünen und SPD finden sich mehr oder weniger klare Forderungen, die Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen abzuschaffen, berichtet Börse Online. So schreibt die SPD in ihrem Wahlprogramm laut dem Bericht: „Wir werden die bislang nach einer Zehn-Jahres-Frist geltende Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne nicht selbst genutzter Grundstücke abschaffen und einen Planungswertausgleich einführen, um leistungslose Bodenwertgewinne der Allgemeinheit zukommen zu lassen.“

Laut Grünen soll Spekulation mit Bauland beendet werden

Aus dem Wahlprogramm der Grünen zitiert Börse Online wie folgt: „Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften müssen angemessen besteuert werden. Die Spekulation mit Bauland soll unterbunden werden.“ Was „angemessen besteuert“ bedeutet, konkretisieren die Grünen nicht. Laut Börse Online gelte zum Beispiel in Österreich ein Steuersatz von pauschal 30 Prozent auf den Veräußerungsgewinn für Immobilien, die seit dem 1. April 2002 erworben wurden. Keine Neuregelung planen laut den jeweiligen Wahlprogrammen CDU/CSU und die FDP.

Beim Verkauf selbst genutzter Immobilien gilt die Steuerpflicht übrigens nicht und dies wird sich auch nach der Wahl nicht ändern. „Es bleibt also abzuwarten, ob beim Verkauf von Häusern und Wohnungen künftig womöglich öfter der Fiskus zuschlägt“, sagt der Hamburger Immobilienexperte und Makler Dr. Ingo Kohlschein. Denn Unterstützung für die Pläne kommt auch von prominenten Wirtschaftsexperten. In einem Aufsatz des Münchner Ifo-Instituts schreibt der Finanzwissenschaftler Christoph Spengel von der Universität Mannheim laut haufe.de: „Bei vermieteten Immobilien gehört die Doppelbegünstigung aus unbegrenztem Werbungskostenabzug und Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinnes zu den letzten verbliebenen großen Steuervergünstigungen des Einkommensteuerrechts.“ Er spricht sich gemeinsam mit Clemens Fuest, Präsident des Ifo Instituts und Direktor des Center for Economic Studies, und Johanna Hey, Steuerrechtlerin an Universität Köln, für die Abschaffung des Privilegs aus.

Foto: elxeneize/istockphoto.com


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